Sex mit 17-jähriger Nachhilfeschülerin legal?
Ich habe vor kurzem eine Schülerin für den Einzelunterricht in Mathe bekommen. Anfangs habe ich sie so behandelt wie jede andere auch. Locker und freundlich, aber mit der nötigen Distanz. In den Pausen oder vor und der Nachhilfe haben wir uns auch privat unterhalten (das mache ich mit allen, weil ich einfach nett sein will und gerne Leute kennenlerne). Aber mit der Zeit habe ich gemerkt, dass ich mich schon ein wenig in sie verknallt habe. Sie ist ein sehr kluges Mädel, mit verschiedensten Interessen und sehr reif. Sie ist politisch sehr interessiert, hat ein sehr gutes Allgemeinwissen und eine sehr freche Klappe, also alles, was ich an einer Frau toll finde. Sie ist erst 17 Jahre alt. Genaugenommen ist sie erst vor ein paar Wochen 17 geworden. Sie hat mir jetzt vor kurzem erzählt, dass sie in mich verknallt ist und sich auch gern mehr mit mir vorstellt als nur Nachhilfe. Wie sieht die rechtliche Lage genau aus? Ich weiß, dass im Prinzip das kein Problem wäre, da sie 17 ist und ich 25, aber wie ist das mit dem Abhängigkeitsverhältnis?
Da sie meine Nachhilfeschülerin in einer Nachhilfeschule ist, besteht doch eine Art Abhängigkeitsverhältnis, oder? Ich bin mir da nicht sicher und würde mich freuen, wenn mir jemand erklären könnte, wie da die rechtliche Situation ist.
18 Antworten
Der möglicherweise einschlägige § 174 I Nr. 2 StGB fordert ein Ausbildungsverhältnis, welches jedoch laut Rechtsprechung ohne das Hinzukommen weiterer Umstände bei Nachhilfelehrern nicht gegeben sein dürfte. Des Weiteren wäre das Vorliegen eines Abhängigkeitsverhältnisses (im Sinne eines Über-/ Unterordnungsverhältnisses) fraglich. Darüber hinaus vermag ich auch keine andere Strafbarkeit zu erkennen.
Es wäre für dich also zumindest strafrechtlich unbedenklich, eine Beziehung mit deiner Nachhilfeschülerin einzugehen. Du solltest jedoch bedenken, dass sowas durchaus Auswirkungen auf deine Tätigkeit haben kann (etwa wenn deine Agentur davon erfahren sollte) und es außerdem bei einem solchen Altersunterschied de facto immer ein "Machtgefälle" in der Beziehung gibt - aber vielleicht ist es ja auch das, was dich daran interessiert.
Danke für die Antwort, diese ist ziemlich genau das, was ich gesucht habe.
Und nein, "das Machtgefälle" zieht mich nicht an. (Ich bin fern jeglicher Macho- oder Machtgefühle.) Es ist ihre Persönlichkeit. Bisher hatte ich auch nur Beziehungen zu Damen, die min. genauso alt waren wie ich.
Ich werde aber wohl das Arbeitsverhältnis trotzdem beenden.
falls es irgendsoein abhängigkeitsverhältnis gibt aber du sie wirklich liebst und dir auch was mit ihr vorstellen kassnt würde ich an deiner stelle bei der nachhilfeschule kündigen und einfach private nachhilfe geben da hat das niemand zu interresieren ;)
Die rechtliche Situation die für dich und deine Situation ausschlaggebend ist, hat nichts mit eurem Schüler-Lehrer-Verhältnis zu tun, sondern mit eurem ALter.
Da sie minderjährig ist und du nicht, kannst du, sollte es zum sexuellen Kontakt kommen, in Teufels Küche landen, sollten sie oder ihre Eltern irgendwann mal Strafnanzeige stellen.
Selbst wenn er 18 und sie 17 ist, wäre es Missbrauch minderjähriger, sollte eine Anzeige gegen den 18-jährigen erstattet werden.
Was du aus der Situation machst, und ob du deinen Beruf oder deine privaten Emotionen in den Vordergrund stellst ist natürlich vollkommen deine Sache, aber denk daran, dass das böse ins Auge gehen kann, und im Falle einer Anzeige (z.B. durch die Eltern des Mädchens) du wahrscheinlich auch deinen Job nicht mehr ausüben kannst.
sorry aber dann schau mal ins gesetz, da müsstest du schon nachweisen das er die minderjährige zum sex gezwungen hat, ihr geld dafür gegeben hat oder ihre geistige "unreife" ausnutz und sowas lässt sich in der regel nicht nachweisen
Rechtlich gesehen ist der Altersunterschied kein Problem, solange kein Abhängigkeitsverhältnis besteht. Und das war eigentlich meine Kernfrage.
@Flotschrinte: Wenn du unser STGB(Sexualstrafrecht) [insbesondere SS 174-178f] so gut kennst, müsstest du wissen dass das Mädchen mit ihren 17 Jahren selbst entscheiden darf, mit wem sie sexuellen Kontakt hat.Da können ihre Eltern nix machen, weil sie ab14(15) Jahren das Recht hat, ihren eigenen Willen zu haben.Grundrecht auf Sexuelle Selbstbestimmung nennt man das.
Wenn du ihr keine Noten gibst oder Zeugnisse oder sonstige Scheine ausstellst ist es wohl OK vom abhängigkeitsverhältnis her... aber ihr werdet euch in der Nachhilfestunde wohl nicht mehr auf die Nachhilfe konzentrieren können.... vlt sollte sie dann woanders nachhilfe nehmen.
Merke dir alles unter 16 ist vom staat alles was über 65 is wird vom staat wieder geschützt undas was in der spanne liegt ist zum abschuß frei gegeben.