Sex mit 17-jähriger Nachhilfeschülerin legal?

18 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der möglicherweise einschlägige § 174 I Nr. 2 StGB fordert ein Ausbildungsverhältnis, welches jedoch laut Rechtsprechung ohne das Hinzukommen weiterer Umstände bei Nachhilfelehrern nicht gegeben sein dürfte. Des Weiteren wäre das Vorliegen eines Abhängigkeitsverhältnisses (im Sinne eines Über-/ Unterordnungsverhältnisses) fraglich. Darüber hinaus vermag ich auch keine andere Strafbarkeit zu erkennen.

Es wäre für dich also zumindest strafrechtlich unbedenklich, eine Beziehung mit deiner Nachhilfeschülerin einzugehen. Du solltest jedoch bedenken, dass sowas durchaus Auswirkungen auf deine Tätigkeit haben kann (etwa wenn deine Agentur davon erfahren sollte) und es außerdem bei einem solchen Altersunterschied de facto immer ein "Machtgefälle" in der Beziehung gibt - aber vielleicht ist es ja auch das, was dich daran interessiert.

wischmo 
Fragesteller
 09.11.2010, 12:49

Danke für die Antwort, diese ist ziemlich genau das, was ich gesucht habe.

Und nein, "das Machtgefälle" zieht mich nicht an. (Ich bin fern jeglicher Macho- oder Machtgefühle.) Es ist ihre Persönlichkeit. Bisher hatte ich auch nur Beziehungen zu Damen, die min. genauso alt waren wie ich.

Ich werde aber wohl das Arbeitsverhältnis trotzdem beenden.

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falls es irgendsoein abhängigkeitsverhältnis gibt aber du sie wirklich liebst und dir auch was mit ihr vorstellen kassnt würde ich an deiner stelle bei der nachhilfeschule kündigen und einfach private nachhilfe geben da hat das niemand zu interresieren ;)

Die rechtliche Situation die für dich und deine Situation ausschlaggebend ist, hat nichts mit eurem Schüler-Lehrer-Verhältnis zu tun, sondern mit eurem ALter.

Da sie minderjährig ist und du nicht, kannst du, sollte es zum sexuellen Kontakt kommen, in Teufels Küche landen, sollten sie oder ihre Eltern irgendwann mal Strafnanzeige stellen.

Selbst wenn er 18 und sie 17 ist, wäre es Missbrauch minderjähriger, sollte eine Anzeige gegen den 18-jährigen erstattet werden.

Was du aus der Situation machst, und ob du deinen Beruf oder deine privaten Emotionen in den Vordergrund stellst ist natürlich vollkommen deine Sache, aber denk daran, dass das böse ins Auge gehen kann, und im Falle einer Anzeige (z.B. durch die Eltern des Mädchens) du wahrscheinlich auch deinen Job nicht mehr ausüben kannst.

michi89  09.11.2010, 12:23

sorry aber dann schau mal ins gesetz, da müsstest du schon nachweisen das er die minderjährige zum sex gezwungen hat, ihr geld dafür gegeben hat oder ihre geistige "unreife" ausnutz und sowas lässt sich in der regel nicht nachweisen

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wischmo 
Fragesteller
 09.11.2010, 12:42

Rechtlich gesehen ist der Altersunterschied kein Problem, solange kein Abhängigkeitsverhältnis besteht. Und das war eigentlich meine Kernfrage.

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DudaDas  28.01.2018, 18:49

@Flotschrinte: Wenn du unser STGB(Sexualstrafrecht) [insbesondere SS 174-178f] so gut kennst, müsstest du wissen dass das Mädchen mit ihren 17 Jahren selbst entscheiden darf, mit wem sie sexuellen Kontakt hat.Da können ihre Eltern nix machen, weil sie ab14(15) Jahren das Recht hat, ihren eigenen Willen zu haben.Grundrecht auf Sexuelle Selbstbestimmung nennt man das.

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Wenn du ihr keine Noten gibst oder Zeugnisse oder sonstige Scheine ausstellst ist es wohl OK vom abhängigkeitsverhältnis her... aber ihr werdet euch in der Nachhilfestunde wohl nicht mehr auf die Nachhilfe konzentrieren können.... vlt sollte sie dann woanders nachhilfe nehmen.

Merke dir alles unter 16 ist vom staat alles was über 65 is wird vom staat wieder geschützt undas was in der spanne liegt ist zum abschuß frei gegeben.