Ist es eine Vergewaltigung, wenn eine heiße Frau einen Mann wie in der Skizze genau so fesselt, sodass er sich nicht bewegen kann und ihn dann reitet, bis er k?

21 Antworten

Strafgesetzbuch (StGB)§ 177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wenn

1.

der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern,

2.

der Täter ausnutzt, dass die Person auf Grund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist, es sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Person versichert,

3.

der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt,

4.

der Täter eine Lage ausnutzt, in der dem Opfer bei Widerstand ein empfindliches Übel droht, oder

5.

der Täter die Person zur Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel genötigt hat.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn die Unfähigkeit, einen Willen zu bilden oder zu äußern, auf einer Krankheit oder Behinderung des Opfers beruht.

(5) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter

1.

gegenüber dem Opfer Gewalt anwendet,

2.

dem Opfer mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben droht oder

3.

eine Lage ausnutzt, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist.

(6) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

1.

der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder

2.

die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

(7) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1.

eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,

2.

sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder

3.

das Opfer in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

(8) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1.

bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder

2.

das Opfer

a)

bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder

b)

durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(9) In minder schweren Fällen der Absätze 1 und 2 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu drei Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 4 und 5 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 7 und 8 ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

folglich. ja, ziemlich.

Woher ich das weiß:Recherche

Wenn der Mann das so will und damit einverstanden ist, ist es KEINE Vergewaltigung.

Eine Vergewaltigung ist es immer nur dann, wenn mindestens einer der beiden Beteiligten NICHT DAMIT EINVERSTANDEN ist . wenn etwas gegen seinen Willen geschieht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Menschlichkeit ist mein persönlicher Grundsatz!
ehrebosssohn 
Fragesteller
 03.09.2021, 09:57

Danke dir

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Ob eine Person heiß ist oder nicht spielt schon mal gar keine Rolle, wenn er nein sagt und sie es trotzdem macht, ist es eine Vergewaltigung, wenn sie ihn auch noch ohne sein Einverständnis gefesselt hat ist es noch eine Freiheitsberaubung oben drauf.

Wenn alles mit einverständnis passiert ist es keine Straftat.

ehrebosssohn 
Fragesteller
 03.09.2021, 10:09

Und noch eine Frage: Was ist wenn der Mann gegen sein willen das so bekommt aber mittendrin es geil findet und es dann will

3
jalvi  03.09.2021, 10:10
@ehrebosssohn

naja dann wird er es ihm nachhinein vermutlich nicht anzeigen, wo kein Kläger da kein Richter

6
EugeneHKrabs  03.09.2021, 12:51
@ehrebosssohn

Sehr, sehr dünnes Eis. Ich würde alleine aufgrund seines Orgasmus nicht davon ausgehen, dass er es geil findet und von einem „nachträglichen Einverständnis“ ausgehen.

5

Jeder Sex, der gegen den Willen ist, ist Vergewaltigung - sprich, will der Mann das nicht wäre das Vergewaltigung und Freiheitsberaubung.

Ein Ständer ist übrigens nicht gleichbedeutend mit Zustimmung!

Ja, sobald der Mann (wobei das eigentlich irgendeine Person sein könnte) das nicht auch will, ist es eine Vergewaltigung. Das ist recht simple.