Selbstständigkeit neben der Ausbildung mit YouTube?

2 Antworten

Kannst alles machen, was deine Ausbildung nicht negativ beeinflusst.

Wenn du jetzt zum Beispiel bis in die Nacht um 2 Uhr streamst, und aufgrund dessen verschläfst, und zu spät zu deiner Ausbildung kommst, ist das ein Problem.

Inkognito-Nutzer   22.11.2023, 09:36

Muss ich dies meiner Firma melden, das ich mich selbstständig mache?

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LuciusArtorius  22.11.2023, 09:38
@Inkognito-Fragesteller

Du bist dazu verpflichtet dies deinem Arbeitgeber mitzuteilen.

Wenn keine gewichtigen Gründe dagegen sprechen, muss dieser deiner Nebentätigkeit zustimmen.

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Inkognito-Nutzer   22.11.2023, 09:38
@RiddickBln

Mein Ziel ist es mit YT geld zu verdienen.

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RiddickBln  22.11.2023, 09:39
@LuciusArtorius

Und welche Rechtsform braucht er den ?

Und warum braucht ein Freelancer nur eine zusätzliche Steuernummer ohne Selbstständigkeit?

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LuciusArtorius  22.11.2023, 09:40
@RiddickBln
Und welche Rechtsform braucht er den ?

Die kann er sich aussuchen. In der Regel beginnt man als "Einzelunternehmer", und ändert diese dann, wenn das Unternehmen wächst, bzw. andere mit einsteigen (wollen).

Und warum braucht ein Freelancer nur eine zusätzliche Steuernummer ohne Selbstständigkeit?

Für Freelancing kommen nur bestimmte Berufe in Frage.

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RiddickBln  22.11.2023, 09:44
@LuciusArtorius

Sobald er eine Gewinnerzielungsabsicht hat, muss er ein Gewerbe anmelden. Allerdings fällt Gewerbesteuer erst bei einem Gewinn von mehr als 24.500 Euro an. Solange eure Gewinne unter diesem gewerbesteuerlichen Freibetrag liegen, zahlt ihr als Influencer oder YouTuber auf eure Einnahmen keine Gewerbesteuer.

Er muss schon ein verdammt gutes Konzept haben und Equipment sowie den Umgang mit Software um das zu erreichen.

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LuciusArtorius  22.11.2023, 09:45
@RiddickBln

Nur weil man keine Gewerbesteuer zahlen muss, heißt es nicht, dass man kein Gewerbe braucht.

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RiddickBln  22.11.2023, 09:48
@LuciusArtorius

-.- was hab ich den da oben gepostet ???? Das hättest du auch ganz leicht selber herausfinden können.

Dann soll er auf dich hören, seinen chef davon erzählen und eine Selbstständigkeit anmelden. Er soll dann nicht vergessen sich privat krankenzuversichern. Ich hoffe sein Taschengeld reicht dafür aus.

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LuciusArtorius  22.11.2023, 09:50
@RiddickBln
Das hättest du auch ganz leicht selber herausfinden können.

Ich muss nichts selber herausfinden was ich auch so weiß. Ich bin schließlich schon selbständig gewesen.

Er soll dann nicht vergessen sich privat krankenzuversichern.

Wozu soll er sich denn privat krankenversichern, wenn er über seinen Arbeitgeber krankenversichert ist?

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Naja YouTuber ist ja kein direkter Beruf, machst du damit geld musst du dies auch versteuern ( kp wie das auf yt funktioniert). Aber du kannst sowas jederzeit nebenbei machen, auch als Schüler.

Inkognito-Nutzer   22.11.2023, 09:37

Muss ich dies meiner Firma melden, das ich mich selbstständig mache?

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RiddickBln  22.11.2023, 09:45
@RiddickBln

Ich hab dir oben nochmal gepostet ab welchen beträgen du dich melden musst. Und wenn du nebenbei Influencer bist, melde das nicht. Stell dir mal vor du erzählst das auf arbeit überall herum und andauernd fragt dich jemand wie es läuft und du hasz nur 50 views oder so.

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jj19jj19420  22.11.2023, 10:55
@RiddickBln

Du scheinst tatsächlich keine Ahnung von Recht zu haben, daher unterlasse bitte Aussagen dazu. Eine fehlende Gewerbeanmeldung ist zwar nur eine Ordnungswidrigkeit, wenn gleichzeitig der Gewinn nicht versteuert wird, sind wir im Bereich einer Straftat.

Eine Gewerbeanmeldung muss erfolgen, wenn man die Absicht hat Gewinne zu erzielen (🗸); wenn die Nachhaltigkeit gegeben ist - demnach nicht nur eine Einmaligkeit (🗸); wenn er dies auf eigenen Namen unternimmt (🗸) und seine Leistungen auf dem freien Markt verfügbar sind (🗸).

Über diese zu planende Selbstständigkeit muss natürlich auch der Arbeitgeber informiert werden, auch in welchem Bereich. (Entertainment, Videografie, ...). Der Sonderfall der selbstständigen Arbeit (freiberuflichen Tätigkeit) sind nur für bestimmte akademische Berufe bestimmt - z. B. Arzt, RA, Consulting.

Unter der Freigrenze ist man von der Gewerbesteuer befreit, die durch YouTube erfolgten Einnahmen erhöhen als Einnahmen aus Gewerbebetrieb das zu versteuernde Einkommen, und wird mit dem persönlichen Steuersatz erfolgt.

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RiddickBln  22.11.2023, 11:08
@jj19jj19420

Ja du hast recht, er muss seine 5 Millionen Euro pro Jahr auch angeben.

Hier handelt es sich um einen Jugendlichen der einfach ein paar Videos auf YouTube stellen will ( so wie das viele machen ). Was glaubst du wieviel Geld er damit ohne Erfahrung im Monat erwirtschaften wird ?

Um zu kalkulieren brauch man einen Buisinessplan, ein gutes Konzept und Erfahrung. YouTube zahlt auch erst ab einem bestimmten Betrag aus.

Was wäre deiner Meinung nach schlauer ? Erst alles an die große Glocke hängen und alles anmelden oder erstmal ein paar Videos schalten und gucken ob sich auch mehr als 50 Leute den Kontent anschauen ?

Ja mit YouTube kenne ich mich als Musiker aus und ein Freund von mir verdient damit zusätzliches Geld. Er verdient nicht viel damit obwohl er ein Professioneller Musiker ist. Deshalb bin ich mal gespannt was der FS online Stellen will.

Gerne kann der FS in ein paar Monaten hier den link Posten und wir schauen uns gemeinsam sein Projekt an und dann reden wir nochmal über zahlen.

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jj19jj19420  22.11.2023, 11:29
@RiddickBln

Weil du den Geldbetrag so betonst:

er muss seine 5 Millionen Euro pro Jahr auch angeben

Die Summe des Gewinnes ist bei der Gewerbepflicht außer Acht zu lassen. Rein juristisch müsste er selbst ein Gewerbe anmelden, wenn er nur Verluste machen würde. Ausschlaggebend ist die "Absicht Gewinne zu erzielen".

Das Ganze hat auch nichts mit Meinungen zutun, das sind juristische Fakten. Hier wird niemand sagen "Machs doch einfach heimlich, was soll passieren." Selbst das wäre laut § 116 (1) OWiG ordnungswidrig.

Ich bin da tatsächlich absolut bei dir - wir sind uns einig, dass es in solch einem Fall anfangs absolut irrsinnig ist. Aber das ändert nun mal nichts an der Rechtsprechung. Der FS hat nicht nach unserer Meinung zu geltenden Gesetzen gefragt, sondern wie die Lage tatsächlich juristisch ausschaut. Die Gesetze sind eindeutig formuliert, und dazu gab es bereits ausreichend Urteile. Hier ist wenig Spielraum für Interpretationen, oder "andere machen das auch so, dann wirds okay sein".

Das absolut sinnvollste wäre, das Ganze ohne Gewinnabsicht hobbymäßig zu betreiben, und Videos nicht zu monetarisieren. Falls er eine etwas größere Zuschauerschaft aufbaut, kann der FS sich immer noch überlegen, ein Gewerbe anzumelden. Dies ist dank der Kleinunternehmerschaft auch einfach möglich, und kostet beim Gewerbeamt ungefähr 20 - 50 Euro. Aber nur so wäre es keine Ordnungswidrigkeit / ggf. Straftat.

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RiddickBln  22.11.2023, 12:26
@jj19jj19420

Der letzte Absatz von dir ist absolut richtig und ich denke hier treffen sich unsere Meinungen auch beide wieder. 👍

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