Abmahnung Azubi Hilfe?

Hallo ich habe Folgendes Problem.

ich mach zurzeit eine Ausbildung und bin leider gestern krank geworden hab ne gute Grippe mir eingefangen.

ich hab am Montag mein Arbeitgeber Bescheid gegeben das ich ne Grippe hätte und krank sei und zum Arzt gehen werde.

am nächsten Tag hab ich mein Chef angerufen um ihn mitzuteilen das meine au bis Mittwoch geht.

er fing an mit das wird ne Abmahnung geben weil ich zuspät ihm Bescheid gegeben hab wie lange ich krank wäre.

ps konnte gestern nicht mehr anrufen da er um 15 Uhr Feierabend hat und ich nur seine Dienstnehmer habe

folgendes

ich bin Asthmatiker und Allergiker und nehme dementsprechend Medikamente die morgens sehr müde und schlaflos mich machen aber ich krieg es noch auf die Reihe. Ich habe gestern codein vom Arzt bekommen und mit den anderen Medikamenten war es für mich unmöglich morgens aufzustehen. Ich habe mein Wecker um 6:00 gehabt und bin erst 8:25 aufgestanden da ich nicht aufstehen konnte irgendwie plus ich bin noch erkältet. mein arbeits/Schulbeginn ist um 8:00 heute war Berufsschule also nicht mal was betriebliches wo ich gebraucht war oder sonstiges. ist die Abmahnung rechtens weil ich 25 min zu spät ihm mitgeteilt habe das meine au bis Mittwoch geht weil hab mich ja gestern schon krank gemeldet und wenn man sagt man hat ne Grippe geht man doch davon das das es mehrere Tage sind oder ?

der Vorfall ist jetzt 1 Monat schon her und erst heute ist er mit einer Anhörung gekommen und habe bis Mittwoch Zeit Stellung zu nehmen sollte ich sie einfach hinnehmen oder sollte ich mit dem Betriebs Rat noch reden was wäre eure Meinung dazu

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Hallo,

erstmal ist es merkwürdig, dass du deshalb eine Abmahnung erhalten sollst. Du hast dich rechtzeitig krank gemeldet, und die AU innerhalb der Frist bei deinem Arbeitgeber abgegeben.

Bei Berufsschultagen habe ich es so gehandhabt, dass ich die Berufsschule angerufen habe, und dem Arbeitgeber per Mail nach dem Arztbesuch kurz Bescheid gegeben. Teilweise hat es in der Schule auch gereicht, wenn ein Mitschüler dem Lehrer kurz die Info gibt, dass man krank ist.

Auch wäre es für mich teilweise unmöglich, da an manchen Tagen mein Hausarzt geschlossen hat, oder nur zwischen 15 und 18 Uhr öffnet, sodass ich ohnehin erst am Folgetag anrufen könnte.

Daher - Betriebsrat informieren und der Abmahnung widersprechen.

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Ich würde dir auf jeden Fall ein MacBook mit Apple Silicon Chip empfehlen. Diese gibt es teilweise schon ab 700,00 €. (MacBook Air M1) Die Leistung, gerade bei professionellen Anwendungen, ist wirklich überragend.

Ich konnte mit meinem M1 Air einen einstündigen 4k 30fps Film in Final Cut Pro bearbeiten, CGI-Szenen in Blender rendern, Color-Grading.. all das war kein Problem - und das MacBook hat nicht mal einen Lüfter.

Alternativ falls du trotzdem mehr Leistung brauchst, würde ich zu einem M2 Air, oder M1 Pro greifen.

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Nein

Nein, das wäre ungerecht.

Der Mindestlohn wird immer damit verkauft, um die Schere zwischen Arm und Reich zu verkleinern; um die Welt gerechter zu machen. Das funktioniert in strukturschwachen Regionen jedoch nicht. Dann wird im Tarifvertrag der Stundensatz von den ungelernten Mitarbeitern auf 12,00 € erhöht, und der Stundensatz für eine Stelle mit Personalverantwortung und abgeschlossenen Masterstudium auf 15,00 €. Dann bleiben für die akademische Ausbildung / vielleicht sogar Verschuldung über 5 Jahre monatlich netto 250,00 € mehr, wie jemand ohne Schulabschluss?

Das sind keine ausgedachten Zahlen, das sind gerundete Werte aus meinem eigenen Betrieb. Das ist Realität.

Wir machen die Welt damit nicht gerechter, wir nehmen Anreize, und bestrafen diejenigen, die jahrelang hart um ihren Abschluss gekämpft haben.

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Der Vorschlag ist absolut lächerlich und traurig.

Es ist enttäuschend wie Sozialisten davon ausgehen, nur aufgrund dessen, dass man lebt, steht einem unmengen an Geld zu - zweckungebunden. Und diejenigen, die den Wohlstand verdienen, müsse man 50 - 90 % als Steuern wegnehmen.

Nehme als Beispiel eine Familie, die sich ihr Leben lang ein Haus erwirtschaftet haben. Dann kann es gut sein, dass die erbenden Kinder dieses verkaufen müssen, da sie die Erbschaftssteuer nicht zahlen können. Aber Hauptsache 18-jährige kriegen ihre 60k überwiesen.

Und diese Fehler sieht man am besten an unserer derzeitigen Regierung. Der 12,00 € Mindestlohn, zwar in größeren Regionen notwendig zum Leben - jedoch in wirtschaftsschwachen Regionen ein großer Fehler. Geplant um die Schere zwischen Arm und Reich zu verringern; um Gerechtigkeit zu schaffen.

Mit welchem Ergebnis? Die Schwere zwischen Niedriglohn und Mittelstand wurde verkleinert, mehr auch nicht. Nun ist in strukturschwachen Regionen ein abgeschlossenes Masterstudium nur noch 200 € netto über den Mindestlohn wert.

Anstelle von Anreizen, für erbrachte Leistungen, bestrafen wir diese, die diese erwirtschaften. Und das ist verdammt traurig.

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Ich würde hier sagen - es kommt drauf an.

Wenn man es gut begründen kann, dann würde beides gelten.

Eher würde ich "Verpflichtendes Siezen ggü. Kunden" zu CC einordnen, und "Um respektvollen Umgang in dem Unternehmen zu gewährleisten, siezen sich MA untereinander." zu CB.

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Ich war tatsächlich kurz sprachlos, wo ich deine Frage gelesen habe. Ist das Satire, oder ernst gemeint?

Niemand hier wird dir Tipps geben, wie man jemanden "rausmobbt." Denn das Mobbing an sich fällt je nach Einzelfall unter der Straftat der Körperverletzung, Beleidigung, üble Nachrede, .. je nachdem was vorgefallen ist. Hier wird sich niemand strafbar machen.

Wenn diese Person andere ernsthaft mobbt, und dies dem Arbeitgeber berichtet wurde, gegebenenfalls mit Aussage von Zeugen, und dieser sich weigert Maßnahmen vorzunehmen, kannst du außerordentlich kündigen, und von dem Arbeitgeber unter Umständen einen Schadensersatz einfordern. Hier würde ich etwas schriftliches an den Arbeitgeber verfassen, dass mehrmals vergeblich darüber informiert wurde, und keine Besserung / oder Personalmaßnahme den Mobbenden ggü. eingetreten sei, und darauf hinweisen, dass du anderenfalls gezwungen bist, außerordentlich zu kündigen.

Je nach Art des Mobbings, ist es vielleicht ratsam, polizeilich eine Anzeige zu erstatten.

Ich verweise auf § 675 (2) BGB.

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