Selbständigkeit und Krankenversicherung?

4 Antworten

Hallo,

die Kosten einer Versicherung bestehen immer aus den monatlichen Beiträgen und den nicht versicherten Leistungen.

Wenn man sich für die private Krankenversicherung (PKV) entscheidet, kann man als Selbständiger (fast) nie mehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückkehren. Bei den seltenen Ausnahmen gibt es keine Garantie, dass diese Bestimmungen zum Zeitpunkt X dann noch so existieren (Gesetzesänderung).

Entscheidend ist daher nicht, wo es im Moment am günstigsten ist, sondern wie man am besten lebenslang versichert ist. Das heißt, es ist erforderlich alle späteren möglichen Veränderungen mit in den Vergleich einzubeziehen, z.B. "Gründung einer Familie" und Verringerung/Wegfall der Einnahmen.

Auch bei folgenden Änderungen bleibt man in der PKV:

Insolvenz, Wirtschaftskrise, Arbeitslosigkeit, späteres (Zweit-)Studium, Frührente wegen Erwerbsminderung, Altersrentner, Elternzeit/Hausmann, Auszeit wegen Kindererziehung, Scheidung, Todesfall eines Elternteils -> in diesen Fällen sind die PKV-Beiträge in ohne Ermäßigung weiterzuzahlen (unabhängig von der Einnahmehöhe).

Die Leistungen für die Kinder sind in der PKV oft auf die Tarife für die Eltern begrenzt. Hier sind unter dem Suchbegriff "PKV" viele Erfahrungen betroffener Eltern vermerkt:

https://www.rehakids.de/forum21.html

Man sollte alle gefragten Punkte zum Gesundheitszustand und zu bisherigen Krankheiten/Beschwerden im PKV-Antrag zu 100% beantworten. Migräne können z.B. auch Hinweise auf schwerwiegende Erkrankungen sein, die erst später erkannt werden. Vielleicht ist dieser Link hilfreich:

https://www.test.de/Versicherungsantrag-Mit-Gesundheitsfragen-optimal-umgehen-4648167-0/

Wer seit Jahren ein "Gesundheitstagebuch" führt, ist im Vorteil. Vergessene Kopfschmerzen, Rückenschmerzen, Husten etc. können fatal sein.

Bei den Leistungen sollte man neben vielen anderen besonders auf folgende Punkte achten:

• Reha/Kur (z.B. nach Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Unfällen ...): Oft gibt es in PKV-Verträgen einen festen Euro-Tagessatz. Was bedeutet das dann in 30, 40 oder 50 Jahren bei der Erstattung eingereichter Rechnungen?

• Hilfsmittel: Katalog der GKV:

https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/hilfsmittelverzeichnis/hilfsmittelverzeichnis.jsp

Hilfsmittel erreichen schnell 4- und teilweise 5-stellige Beträge.

• Psychotherapie (Anzahl und Erstattungshöhe)

• Heilmittel (z.B. Krankengymnastik, Sprachtherapie, Ergotherapie), z.B. nach Schlaganfall

-> Heilmittelarten und Erstattungshöhe

In der PKV werden Leistungen, soweit sie das medizinisch notwendige Maß nicht übersteigen, erstattet. Was notwendig ist, prüft die Versicherung, wenn man Rechnungen einreicht. Der Leistungserbringer hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden - je nach Tarif - oft nur anerkannte Methoden erstattet.

§5 Absatz 2 und § 4 Absatz 6 PKV-Musterbedingungen:

https://www.pkv.de/service/broschueren/musterbedingungen/

Wenn man im Krankheitsfall Probleme mit einem PKV-Unternehmen hat, kann man praktisch nicht mehr wechseln. Jede andere Versicherung wird einen voraussichtlich wegen der Erkrankung ablehnen (oder gravierende Risikozuschläge erheben). In der GKV sind die anderen Krankenkassen verpflichtet, einen aufzunehmen, und man hat ab dem 1. Tag den vollen Leistungsanspruch (ohne Zuschläge).

Vielleicht interessante Links:

https://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung_aid_52165.html

https://www.bundderversicherten.de/publikationen/broschueren

http://www.pkv-ombudsmann.de/

(unter Tätigkeitsberichte sind häufige Beschwerden von PKV-Versicherten aufgelistet)

Man kann PKV-Experten auch eine Testfrage stellen: "Kann man nach der Selbständigkeit als Arbeitsloser wieder Mitglied in der GKV werden?" Wenn die Antwort "ja" lautet, hat der "Experte" noch den Stand von 2008. Seit 1.1.2009 gilt folgende Regelung:

www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html-> Absatz 5a

Evtl. ist ein Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse sinnvoll.

Wenn die Einnahmen unter 1038 Euro liegen, gilt der Mindestbeitrag von ca. 190 Euro. Angehörige sind nach den Voraussetzungen von § 10 SGB V kostenlos familienversichert.

Bei der Entscheidung Kranken(tage)geldversicherung bei der GKV oder Krankentagegeldversicherung bei der PKV sollte man auch folgende beachten:

- GKV: Arbeitsunfähigkeit (AU-RL): man kann seine aktuelle Tätigkeit nicht zu 100% ausüben (z.B. nur 6 Stunden statt 8 Stunden täglich) -> es wird das volle Krankengeld gezahlt (ggf. abzüglich der aktuell erzielten Einkünfte)

- PKV: in den Musterbedingungen für Krankentagegeld ist Arbeitsunfähigkeit so definiert, dass man sein Tätigkeit gar nicht ausüben kann. Danach bekommt z.B. ein Dachdeckermeister, der noch eine Stunde am Tag Schreibarbeiten erledigen kann, kein Krankentagegeld. Also die genaue Definition von Arbeitsunfähigkeit bei dem ggf. ins Auge gefassten Tarif sehr genau durchlesen.

Viele gesetzliche Krankenkassen haben noch zusätzliche Wahltarife im Angebot.

Die Entscheidung GKV oder PKV hat vermutlich lebenslange Auswirkungen und sollte daher genauso gründlich wie z.B. ein Hauskauf angegangen werden. Ausführliche Gespräche mit Experten der PKV (Versicherungskaufleute oder Kaufleute für Versicherungen und Finanzen) und Experten der GKV (Sozialversicherungsfachangestellte) sind sinnvoll. Punkte, die für die Entscheidung wesentlich sind, gehören ins Beratungsprotokoll.

Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!

Noch Fragen offen?

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
buzzaldrin  10.11.2020, 19:47

So einen Müll habe ich echt selten gelesen.

"Nie" wieder zurück in die GKV. Was hat man Ihnen angetan, dass sie so einen Schwachsinn schreiben und den Menschen Angst machen.

Du musst dich lediglich in einer X beliebigen Firma anstellen lassen..

Habe ich auch gemacht und schwups war ich wieder drin. No questions asked.

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Wenn du noch am Anfang deiner Selbstständigkeit stehst, ist gestzlich-privat sicher die günstigere Variante. Die beiträge richtien sich nach den Umsätzen. Privat zahlst du da oft das 3fache. Und wenn du einmal privatersichert bist, kommst du in die gesetzliche nur sehr schwer wieder rein. Das kann gerade am anfang riskant sein.

Griesuh  18.10.2019, 09:38

Genial daneben. Es gibt keine gesetzl. -private Krankenversicherung. Entweder freiwillig gesetzlich ( GkV) oder privat versichert. (PkV) Und bei der GkV richten sich die Beiträge NICHT nach den Umsätzen, sondern nach dem Gewinn (Einkommen) vor Steuer.

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Lambizzel  03.03.2021, 14:58

Dass privat das Dreifache kostet, ist auch falsch. Zunächst mal ist das offensichtlich eine Pauschlisierung. Die Beiträge sind, gerade wenn man jünger ist, viel geringer, deswegen ist es ja so verlockend. Sie steigen progressiv und richten sich nicht nach dem Einkommen.

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Das ist eine Fallentscheidung.

Mit Familie und Kindern hast Du in der privaten Krankenversicherung keine automatische Familienversicherung. Ich selbst war/bin aus diesem Grunde freiwillig gesetzlich versichert, auch wenn es teuer ist. Ab einem bestimmten Alter ist es auch nicht mehr möglich, von der PKV in die gesetzliche zu wechseln.

Beide Systeme haben ihre Vorteile .

Pauschal und aus der Ferne kann dir kein Mensch sagen welches System besser zu wem passt.

Bei diesem wichtigen Thema sollte man sich in jedem Fall von einem unabhängigen Experten beraten lassen.