Selber Gekündigt was zum Amt sagen?

5 Antworten

Die werden den Aufhebungsvertrag sehen wollen. Und der ist genauso hinderlich fürs Arbeitslosengeld wie eine Selbstkündigung. Das muss schon richtig gut begründet werden. Problemlos geht es nur mit einer Kündigung vom Arbeitgeber.

stefanie2005 
Fragesteller
 10.11.2023, 20:50

Gibt keinen Vertrag

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peterobm  10.11.2023, 21:01
@stefanie2005

wie, dann gibt es auch keine Probezeit und es können Sanktionen auf dich zukommen

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Einvernehmlich, beidseitig ist genauso wie selbst kündigen.

Nur die Kündigung durch Arbeitgeber zählt.

Auch beim Aufhebungsvertrag gibt es eine Sperre.

Zu dem gibt es erst Geld, wenn der Arbeitgeber eine Arbeitsbescheinigung dem Amt zugeschickt hat. Dort steht ebenfalls der Ausscheidungsgrund drin.

Einvernehmlich bekommst du auch nichts. Nur bei Kündigung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Druckermeister und BWL Studium
stefanie2005 
Fragesteller
 10.11.2023, 20:50

Sie hat gesagt Einvernemlich gibt es Geld.

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UnterhaltungNRW  10.11.2023, 21:15
@stefanie2005

Ich bin Buchbinderei Geschäftsführer. Das Amt verlangt immer von der Buchhaltung die letzen Abrechnungen und die Trennungsbescheinigung

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Bei "einvernehmlich" bist du mit der Kündigung einverstanden. Das ist zu verstehen wie eine eigene Kündigung.

stefanie2005 
Fragesteller
 10.11.2023, 20:50

Nö weil sie gesagt hat das geld gibt es

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