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securityrechte

gefragt von skippyOo am 31.10.2009 um 18:40 Uhr

hallo hm ihr werdet es mir vil nicht glauben, aber ich hab mich doch tatsächlich extra nur wegen der frage angemeldet !!!! nämlich, folgendes problem: auf einer party bin ich (shit, erst 17) erst um halb zwei raus... leider hatte ich noch ein grünes Bändchen, das mich als über 18-jährigen ausgewiesen hätte, um. die security wurde echt stinkig und hat -quasi als strafe- meinen personalausweis einbehalten. ok ich sah meinen fehler ..meine Fehler ya ein, und die security versprach mir den perso per post zu schicken...... tya, das ist jetzt über eine woche her, und mein Ausweis ist nicht gekommen. Hab mich bei der Polizei erkundigt, beim Einwohnermeldeamt, etc. nichts. Abgesehen davon dass ich gerne wissen möchte, wo mein perso steckt, hatte diese F********* security überhaupt das recht mir den abzunehmen???? Leute die sich damit auskennen, oder wissen, wo ich mal Adressen für das problem nachschauen kann....bitte,BITTE Schreibt mir!!!

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recht x 35.235 ausweis x 288 security x 59

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anonym
beantwortet von LeaderG am 1. November 2009 12:02
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Die Wegnahme von Ausweispapieren ist nur zulässig wenn man "auf frischer Tat" bei einer Straftat ertapt wurde. In so einem Fall kann man die Person auch Festnehmen und der Polizei übergeben. Du hast jetzt aber keine Straftat begangen, sondern die Security. Eventuel ist da Nötigung im Spiel, aber auf jeden Fall unterschlagung von Bundeseigentum. Du bist übrigenes verpflichtet den Verlust deines Ausweißes sofort der polizei zu melden. Die werden da dann sicehr auch nochmal nachfragen. Und für die Zukunft solltest du dich mal etwas mehr für deine Rechte interesieren.


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WhiteAngelmzg
beantwortet von WhiteAngelmzg am 31. Oktober 2009 18:42
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nein das recht hat die security nicht.


Doorman
beantwortet von Doorman am 2. November 2009 14:17
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Grundsätzlich ist das Einbehalten von Ausweisen rechtlich nicht gedeckt. Vor allem nicht bei privaten Sicherheitsdiensten. Genau genommen darf der Ausweis auch nicht an der Tür einbehalten werden damit der Jugendliche zum richtigen Zeitpunkt das Lokal verlässt.

Wenn verschiedenfärbige Bänder ausgegeben werden und zu den vorgeschriebenen Zeiten vom DJ eine Durchsage mit der Aufforderung für die Jugendlichen das Lokal zu verlassen erfolgt hat der Veranstalter dem Gesetz genüge getan. Straffällig wird so ausnahmslos der Jugendliche.

In diesem Fall der Einbehaltung des Ausweises würde ich eine Anzeige wegen Urkundenunterdrückung gegen den Veranstalter machen.

Der Grund des späteren Verlassen des Lokales lag sicher in der endlosen Diskussion wegen der Rückgabe des Ausweises. ODER?

Viele Antworten zu diesem Thema auch unter Http://doorman.over-blog.de


Caitleen93
beantwortet von Caitleen93 am 31. Oktober 2009 18:42
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Die können doch nicht einfach deinen Perso einbehalten, das dürfen sie doch bestimmt nicht, denn musst du ja normal immer bei dir haben, Sie hätten damit die Personalien nehmen können und z.B. ne Geldstrafe, aber nicht den Perso behalten, hätte ich net hergegeben

Kommentar von skippyOo am 31. Oktober 2009 18:45

heyya, in zukunft geb ich den auch nimmer her echtnet...:/ ich hoff halt, dass ich ihn überhaupt zurückkrieg...

Kommentar von 44d32f2d8506a149e4d0fd07f7142946smallCaitleen93 am 31. Oktober 2009 18:46

Dann musst du raus kriegen welche Security da war und denen würde ich die Füße aufpumpen lassen, am Besten von einem Erwachsenen

Kommentar von 44d32f2d8506a149e4d0fd07f7142946smallCaitleen93 am 31. Oktober 2009 18:47

Kannst du vom Partyveranstalter nicht raus kriegen wer das war?

Kommentar von skippyOo am 31. Oktober 2009 18:51

bin schon die ganze zeit eifrig am suchen, aber ich hab iwie den verdacht, dass sobald das "Event" vorbei is alle infos dazu gelöscht werden...der partyveranstalter is auch ziemlich nebulös..s.h. kein konkreter kontakt

Kommentar von 44d32f2d8506a149e4d0fd07f7142946smallCaitleen93 am 31. Oktober 2009 18:53

Dann wird dir nur über bleiben einen neuen zu beantragen und den Verlust an der Gemeinde zu melden, den werden die aus "Fälschungsgründen" bestimmt net mehr schicken, die Säcke, son Perso gibt richtig Geld und wer weiß wie viel die an dem Abend einkassiert haben

Kommentar von LeaderG am 1. November 2009 12:06

Mal so nebenbei: Man ist nicht verpflichtet seinen Ausweiß immer dabei zu haben (Außer wenn man eine (Schuss)Waffe trägt).


anonym
beantwortet von Tomjek am 31. Oktober 2009 18:41
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dürfen sie nicht


anonym
beantwortet von LiLCreepS am 28. November 2009 17:42
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Ich (15) bin selber gestern erwischt worden bei der Ausweiskontrolle und musste von meiner Freundin (17) ihren Ausweis abgeben. Der Security wusste selber das es eine Freundin von mir ist. Er hat ihn mir weggenommen und gesagt wenn sie ihn heute nicht abholt ist der Ausweis weg und zwar für immer & eine Anzeige für uns beide noch dazu. Ich sehe selber den Fehler ein und hätte nicht unbedingt Lust auf eine Anzeige!! Aber auch ich frage mich ob er das darf!!


anonym
beantwortet von benjiman am 31. Oktober 2009 19:46
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Den Ausweis einzubehalten war definitiv nicht korrekt. Du hast dich da aber auch etwas leichtfertig verhalten. Du häätest die Herausgabe des Ausweises fordern und dir zumindest den Namen des Securitydienstleisters notieren sollen. Ich an deiner Stelle hätte gleich mit der Polizei gedroht. Die Security hätte nämlich dafür sorgen müssen, dass du rechtzeitig die Disco verlässt. Nur mit dieser Maßnahme ist das Hinterlegen des Ausweises (auf freiwilliger Basis) überhaupt zu rechtfertigen. Dies haben sie nicht getan, was ihr Problem gewesen ist. Nach ihrem Versäumnis gab es keine Notwendigkeit mehr, den Perso einzubehalten.


Volker13
beantwortet von Volker13 am 31. Oktober 2009 18:57
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Insgesamt würe ich aber ganz schnell den Ball flach halten. Selbst wenn die den Perso nicht einbahalten durften, dann sieht es für Deine Person dennoch nicht gut aus. Ich sag Hausfriedensbruch, Erschleichen einer Leistung ggf. sogar Betrug!!!

Kommentar von benjiman am 31. Oktober 2009 19:38

Da würde mich jetzt aber eine Begründung interessieren. Besonders für das Erschleichen von Leistungen und den Betrug.

Kommentar von LeaderG am 1. November 2009 12:03

Würde mich jetzt auch interesieren.


Volker13
beantwortet von Volker13 am 31. Oktober 2009 18:52
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Nein das durften die de facto und de jure nicht.

Kommentar von skippyOo am 31. Oktober 2009 18:55

Also du bist dir da total sicher? gibts des iwo schwarz auf weiß? (nicht dass ich dich anzweifeln will, ich hätts nur gern als Beweis;)

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 31. Oktober 2009 18:58

Niemand hat das Recht den Perso einzubehalten. Nicht mal die Polizei

Kommentar von LeaderG am 1. November 2009 12:04

Aber man darf ihn kurzzeitig wegnehmen, wenn eine Straftat begangen wurde (§127 StPO). Das ist hier aber nicht der Fall.


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