securityrechte

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Wegnahme von Ausweispapieren ist nur zulässig wenn man "auf frischer Tat" bei einer Straftat ertapt wurde. In so einem Fall kann man die Person auch Festnehmen und der Polizei übergeben. Du hast jetzt aber keine Straftat begangen, sondern die Security. Eventuel ist da Nötigung im Spiel, aber auf jeden Fall unterschlagung von Bundeseigentum. Du bist übrigenes verpflichtet den Verlust deines Ausweißes sofort der polizei zu melden. Die werden da dann sicehr auch nochmal nachfragen. Und für die Zukunft solltest du dich mal etwas mehr für deine Rechte interesieren.

Grundsätzlich ist das Einbehalten von Ausweisen rechtlich nicht gedeckt. Vor allem nicht bei privaten Sicherheitsdiensten. Genau genommen darf der Ausweis auch nicht an der Tür einbehalten werden damit der Jugendliche zum richtigen Zeitpunkt das Lokal verlässt.

Wenn verschiedenfärbige Bänder ausgegeben werden und zu den vorgeschriebenen Zeiten vom DJ eine Durchsage mit der Aufforderung für die Jugendlichen das Lokal zu verlassen erfolgt hat der Veranstalter dem Gesetz genüge getan. Straffällig wird so ausnahmslos der Jugendliche.

In diesem Fall der Einbehaltung des Ausweises würde ich eine Anzeige wegen Urkundenunterdrückung gegen den Veranstalter machen.

Der Grund des späteren Verlassen des Lokales lag sicher in der endlosen Diskussion wegen der Rückgabe des Ausweises. ODER?

Viele Antworten zu diesem Thema auch unter Http://doorman.over-blog.de

Ich (15) bin selber gestern erwischt worden bei der Ausweiskontrolle und musste von meiner Freundin (17) ihren Ausweis abgeben. Der Security wusste selber das es eine Freundin von mir ist. Er hat ihn mir weggenommen und gesagt wenn sie ihn heute nicht abholt ist der Ausweis weg und zwar für immer & eine Anzeige für uns beide noch dazu. Ich sehe selber den Fehler ein und hätte nicht unbedingt Lust auf eine Anzeige!! Aber auch ich frage mich ob er das darf!!

Nein das durften die de facto und de jure nicht.

skippyOo 
Fragesteller
 31.10.2009, 18:55

Also du bist dir da total sicher? gibts des iwo schwarz auf weiß? (nicht dass ich dich anzweifeln will, ich hätts nur gern als Beweis;)

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Volker13  31.10.2009, 18:58
@skippyOo

Niemand hat das Recht den Perso einzubehalten. Nicht mal die Polizei

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LeaderG  01.11.2009, 12:04
@Volker13

Aber man darf ihn kurzzeitig wegnehmen, wenn eine Straftat begangen wurde (§127 StPO). Das ist hier aber nicht der Fall.

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dürfen sie nicht