Schweigepflicht von Lehrern bei Schwangerschaft?
Eine gute Freundin von mir (16) ist seit Ca einem Monat Schwanger. Vor kurzem hat sie es einer Freundin aus ihrer Klasse erzählt, welche das ganze in der Klasse verbreitet hat. inzwischen weiß ihre ganze Schule davon, auch eine Ihrer Lehrerinnen. Eine hat nun ihre Eltern zu einem Elterngespräch ein geladen auf dem sie das den Eltern erzählen will. Da die Situation zwischen der Freundin und ihren Eltern aber nicht so gut ist und sie schon vorher gesagt haben das sie Sie herauswerfen werden falls sie schwanger werden sollte wäre das ganze wohl keine so gute Idee. Die Eigentliche Frage lautet also: Sind die Lehrer verpflichtet so etwas für sich zu behalten oder haben sie vll sogar eine Pflicht so etwas den Eltern mit zu teilen? Danke.
9 Antworten
Damit scherzt man nicht. Um der werdenden Mutter und ihrem Baby die bestmöglichen Chancen zu geben, müssen Eltern und Lehrer unbedingt an einem Strang ziehen.
Nein, die Lehrer sind verpflichtet, mit den Eltern zusammen zu arbeiten. Also müssen sie darüber mit den Eltern sprechen. Was sollte es nützen, den Eltern eine SS zu verschweigen? Und wie lange soll das gut gehen? Wenn es da schon kriselt, sind die Lehrer vielleicht am ehesten imstande, vernünftig mit den Eltern zu reden, ohne dass die durchdrehen.
Nein, LehrerInnen unterliegen nicht der Schweigepflicht. Da die Lehrerin wohl weiß, daß das Verhältnis zwischen Eltern und Tochter schlecht ist, wird sie mit ihnen gemeinsam besprechen, wie es weitergehen soll. Evtl. Mutter-Kind-Heim, ob sie doch mit dem Kind bei den Eltern bleibt usw. usf..
Nein. Eine Schweigepflicht für Lehrer gibt es zum Glück nicht! Das wäre ja absoluter Schwachsinn! Die Lehrer müssen zu jeder Zeit berechtigt sein Informationen über das Schulleben der Kinder an deren Eltern weiterzugeben. An einer guten Schule werden die Lehrer in das Schulleben der Kinder voll eingebunden. Und ich hoffe, dass das bei euch auch so ist!
Sie ist 16! Auf jeden Fall sollten das die Eltern erfahren und sie haben auch das Recht. Auch wenn das heisst, dass sie ausziehen muss, denn das hat sie selbst zu verantworten.
Wegen der Lehrerin: Wenn sie es nicht tun sollte, dann wäre das verantwortungslos und falsch. Jedenfalls gibt es in diesem Fall keine Schweigepflicht, vorallem weil deine Freundin noch minderjährig ist.
Gruss
Der Fehler lag natürlich am Einweihen der "guten Freundin". Ich denke schon, dass Lehrer da den Eltern gegenüber sogar eine Aufklärungspflicht haben. Vielleicht ist es sogar ein Vorteil. Im Gespräch mit den Eltern könnte die Lehrerin zusamen mit ihnen nach einer Lösung suchen. Wenn sie denn geeignet ist und es will. Ich hoffe es für alle Beteiligten.
Ja der Sex war sehr spontan. Dir beiden haben zwar verhütet, aber da ist wohl irgendwas schief gegangen..
Übrigens werden sie sie kaum so einfach "hinauswerfen" können. Sie haben als Erziehungsberechtigte auch so ihre Pflichten. Vielleicht war die Drohung im Raum, um möglichst so ein Vorkommnis zu verhindern, da sie ihr Fräulein Tochter kannten. Aber das will ich nicht unterstellen. Mir ist rätselhaft, wie man heute mit 16 ungewollt schwanger werden kann. Oder es müsste schon sehr viel "Pech" dabei sein.