Müssen Lehrer der Berufsschule den Eltern svv mitteilen?
Mit den Bedingungen das die Schülerin minderjährig ist, und eine soziale Ausbildung macht. Müsste er es meinen Eltern mitteilen, oder würde die Schweigepflicht durchgreifen?
(Der Lehrer ist vertrauenslehrer, hat ein Diplom in Sozialpädagogik und hat mal in einer Anlaufstelle gearbeitet)
Weil Berufsschule ist ja nicht wie die normale Schule. (NEIN, ICH VERLETZE MICH NICHT SELBST, DAS IST EINE THEORIE FRAGE)
7 Antworten
hat ein Diplom in Sozialpädagogik und hat mal in einer Anlaufstelle gearbeitet
Ja - hat. Aber jetzt ist er Berufsschullehrer und somit ist es kein Fall für § 203 StGB.
Nein, müssen sie nicht.
Schulen haben kein Schweigepflicht außer du bist 18 und untersagst den Kontakt zu deinen Eltern!
Außerdem wer sich selber zb ritz bei dem stimmt was nicht also was in seinem unmfeld und es kann sein das man da von ausen helfen mus das Problem kann in der schule oder zb im privaten oder zb auch beiden Eltern liegen!
Das Entscheidet
der Lehrer ober das mitteilt und auch ob sofort oder nur wen sich nichts ändert!
Es kommt nicht drauf an, was er mal war. Sondern was er JETZT IST. Und wenn er jetzt nicht Sozialpädagoge ist, sondern Lehrer, hat er eben keine Schweigepflicht.
Der Lehrer ist weder Pastor noch Arzt.
Er ist verpflichtet, seine Beobachtungen weiterzugeben.