Schweigepflicht als Lehrer?

5 Antworten

Es gibt keine berufliche gesetzliche Schweigepflicht für Lehrer (anders als bei Ärzten, Rechtsanwälten, Psychologen und weiteren im Gesetzestext genannten Berufsgruppen).
Aber natürlich ist es unangebracht, eine solche Äußerung zu machen unter den Umständen, wie du sie schilderst.
Ich würde an deiner Stelle das direkte Gespräch mit der Direktorin suchen und sie zu Rede stellen. Dann kann man immer noch überlegen, eine Beschwerde einzureichen bei der Schulbehörde.

Carmen07136 
Fragesteller
 01.03.2023, 09:55

Wir haben ein Termin, wollte nur wissen ob Sie äußern darf. Danke

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Ein Schulleiter kann nach einer Konferenz nur befristet suspendieren. Für einen Schulverweis oder dem Verweis von allen Schulen muss das von der Schulbehörde abgesegnet werden. Zum guten Ton würde es gehören, wenn die Eltern vorher informiert werden würden, bevor es die Mitschüler erfahren.

Lehrer und Schweigepflicht, ist immer ein Thema für sich. Wenn einer Lehrkraft etwas im Rahmen eines vertraulichen Beratungsgesprächs anvertraut wurde, dann unterliegt es natürlich der Schweigepflicht.

Jetzt ist natürlich die Frage, hat die Direktorin wirklich mit anderen Schülern darüber gesprochen? Oder könnte es nicht eher sein, dass Schüler 1+1 zusammen rechnen und daher alles herum geht? Die Stille Post an der Schule ist immer ne Geschichte für sich.

Aber wenn ihr unsicher seit, könnt ihr jederzeit um ein Gespräch bitten und über diese Äußerungen sprechen.

Lehrkräfte haben keine berufliche Schweigepflicht und müssen sich einen Schulverweis sogar von der Schulbehörde absegnen lassen. Das darf die Schulleitung nämlich gar nicht im Alleingang entscheiden.

Und bevor du jetzt der Schulleitung an den Kragen gehst, würde ich wie andere hier auch schon geschrieben haben, bei deinem Sohn ansetzen. Von der Schule fliegt man ja nicht einfach so. Da muss etwas hinter stecken. Dort solltest du also ansetzen, nicht bei der Schule.

Wobei es natürlich unangenehm ist, wenn die Mitschüler*innen noch vor dem betroffenen Schüler etwas vom Verweis wissen.