Schwanger von marokkaner. Frage zum Visum

4 Antworten

Frage bei der entsprechenden Botschaft. Die haben die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen, Anträge usw.

Auf nach Marokko.

Du hast die doppelte Staatsbürgerschaft, weil Marokko nicht aus ihre entlässt. Da Du nun einen Marokkaner geheiratet hast , Du also keine Schwierigkeiten hast nach Marokko ein- & auszureisen, dort nicht irgendwie pol. verfolgt bist und Dich dort auch verheiratet hast, wirst Du noch mehr Schwierigkeiten haben über Fam.zuzug Deinen Mann herzuholen.

**Die Ehepartner, die einem Drittstaat angehören und zu deutschen Staatsangehörigen nachziehen, müssen Deutschkenntnisse nachweisen. **

Eine nur Vaterschaftsanerkennung reicht nicht, es wird ein Vaterschaftsnachweis gefordert, eines lebendigen Kindes da schon häufig schwangere Frauen ihre ungeborenen Kinder sozusagen verkauft haben um Drittstaatsangehörigen die einen Aufenthaltstitel zu ermöglichen.

Dein Mann hat nur eine sichere Chance über die Blaue Karte ein dauerndes Aufenthaltsrecht zu bekommen. Dazu muß er einen Arbeitsvertrag einer hier ansässigen Firma vorweisen, bei dem mindestens 35.000€ jährlich verdient.

Ihr seid seit einem Jahr verheiratet und habt bisher keinen Antrag auf Ehegattennachzug gestellt? Zumindest hätte dein Mann dieses eine Jahr nutzen können um seinen A1-Test zu absolvieren. Dein Mann muss sich ja hier verständigen können wenn er in Zukunft für dich und das Baby sorgen will.

Scheinbar kennst du dich doch aus aber euer Kind muss erst geboren werden. Vielleicht kann der Kindsvater bis dahin ja noch ein bisschen Deutsch lernen, besser wäre es.