Schwanger mit 15 und im 4 Monat?

12 Antworten

Guten Abend.

Du wirst deinen Eltern von deiner Schwangerschaft erzählen müssen, da bleibt dir gar nichts anderes übrig.

Erzähle ihnen die ganze Wahrheit, vielleicht auch wenn dein Freund dabei ist. Es sind 7 Jahre Altersunterschied, das finde ich in Ordnung. Mein Freund und ich sind 10 Jahre auseinander und wir hatten bisher keine Probleme wegen des Alters.

Ihr solltet euch allerdings früh genug über Zuschüsse für das Baby, usw. informieren. Denn euch sollte klar sein, dass ein Kind sehr teuer ist. Das ist nicht zu unterschätzen. Alleine die Erstausstattung kostet viel Geld. Informiert euch einfach mal darüber.

LG

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nummergegenkummer

Bespreche da die Lebensaufgabe. Sie wissen mit Sicherheit welche Stellen Dir zur Seite stehen, welche Rechte Du hast und so fort. Und, natürlich, auch welche Rechte der Vater des Kindes hat. 

Bitte beachte auf jeden Fall: Auch wenn Du noch schulpflichtig bist gibt es keinen Grund sich vom Kind zu trennen. Das Jugendamt mag Dir unter gewissen Umständen raten in ein Mutter-Kind-Heim zu ziehen. Leider gibt es noch keine Einrichtungen die erlauben dass die Väter da auch wohnen. Sollte dieser Fall eintreffen so nehme das Angebot an. Liebe ist unabhängig von vergänglichen Sachen wie einer solchen. Wesentlich ist dass Du jedes Recht hast einen ordentlichen Schulabschluss zu machen UND eine gute Mutter zu werden. Ebenso ist wesentlich dass Du Dir bewusst bist dass Du ein Anrecht auf eine Ausbildung hast die zu Dir passt. Wenn Du also das Abitur machen willst dann lasse Dich auf keinen Fall aufhalten. Schon gar nicht wenn Du später studieren willst. Denn dann ist das Kind schon alt genug für den Kindergarten während Du zur Uni gehen kannst.

Ansonsten werden viele Fragen geklärt werden müssen. Diese bespreche bitte mit den engagierten Menschen auf der Seite die Du nach meiner Anleitung findest.

sage es deinen eltern übers telefon! Nein! Nicht übers telefon! du musst es ihnen sagen wenn sie wieder da sind! du kannst sie aber am telefon vorwarnen!!!

LG Naomi2002

Deine Eltern werden es irgendwie bemerken, wenn du nicht mehr alleine bist. ;-)

Eltern welche eine 15-jährige während 4 Monaten bei ihrem Freund leben lassen - von dem sie offenbar nicht einmal einen Personalausweis gesehen haben, sind generell alles andere als verantwortungsvolle Eltern welche ihren Erziehungsauftrag ernst nehmen.

Die sollen sich dann auch nicht beschweren wenn es Nachwuchs gibt. 

Für deinen Freund schau das etwas anders aus. Er wandert in den Knast, denn wenn du unter 16 Jahre und er über 21 Jahre alt ist, dann ist es eine Straftat auf die bis zu drei Jahre Gefängnis steht. Kann man oft aber auch mit einer Geldstrafe erledigen. 

Zitat von anwalt.de:

"Letztlich macht sich derjenige strafbar, der bereits über 21 Jahre alt ist, und mit einem Jugendlichen von unter 16 Jahren sexuell verkehrt, wobei er dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt. Hier begrenzt der Gesetzgeber die Höchststrafe auf eine Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren und eröffnet die Möglichkeit, die Tat mit einer Geldstrafe zu ahnden."

Libertinaer  25.09.2015, 22:00

Dein korrektes Zitat besagt genau das Gegenteil von dem, was Du zu glauben scheinst!

Nein, ihr 22-jähriger Freund hat sich nicht strafbar gemacht, da keine der (ohnehin nur sehr theoretischen, und dann auch noch auf homosexuelle Partner abzielenden) Bedingungen hier zutrifft.

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Libertinaer  25.09.2015, 22:22
@CarmenDiaz

Danke, aber ich kenne  ich mit dem Sexualstrafrecht dann doch ziemlich gut aus! 8-)

Die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung hat man mit 14. Wenn man diese Fähigkeit ausnahmsweise mal nicht hat (wobei es nicht um die allgemeine Fähigkeit, sondern um die Fähigkeit einer bestimmten Person gegenüber geht - s. Gesetzestext), dann müsste das ein gerichtlich bestellter Gutachter begründen.

Und selbst wenn sie sie nicht hätte, dann müsste er das auch noch "ausgenutzt" haben. Damit ist die "schnelle Nummer" gemeint, eine Beziehung hingegen nicht!

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass jemand zwar mit 14 diese Fähigkeit besitzt (und die Rechtsprechung tut das ohnehin), aber er geht dabei von "normalen", heterosexuellen Kontakten aus. Bei einem homosexuellen Kontakt könnte ja sein, dass ...

... aber eben auch  nur in der Theorie.

Der Absatz entstand aufgrund der Wiedervereinigung, weil schwule Sexkontakte zw. Erwachsenen und Jugendlichen in der BRD strafbar waren, in der DDR hingegen nicht.

Er ist eine reine Beruhigungspille für homophobe Unionspolitiker und -wähler, ohne praktische Bedeutung (jedenfalls nicht was Ü14/U16 und Ü21 angeht).

Merke: Rechtsprechung ist ein wenig komplexer als Du glaubst. Nicht nur Gesetzestexte (die man auch verstehen können sollte) sind da zu berücksichtigen, auch z.B. Gesetzesbegründungen sind es!

Und natürlich wäre es nicht verkehrt, einschlägige Urteile zu kennen. Bei Bedarf kann ich die liefern. Du hingegen unter Garantie nicht! Punkt!

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Sag ihnen, wie es ist - und dass Du glücklich mit ihm bist.

Und dass Du, trotz der nicht einfachen Situation, auch glücklich wärst, wenn sie sich für dich mitfreuen - zumal es ohnehin nicht zu ändern ist.

Davon abgesehen: Du bist sexualmündig seit Du 14 wurdest. Mit wem Du Sex hast und mit wem nicht, ist alleine deine Sache. Egal ob dein Wunsnchpartner 15, 25 oder 55 ist. Den Eltern mag deine Wahl nicht gefallen, aber dagegen machen können sie nichts.

Er hat also auch nichts zu befürchten, falls deine Eltern mit einer Anzeige drohen (wofür es ja nun ohnehin zu spät wäre, selbst wenn dabei etwas rauskommen könnte).