Schulverweis wegen „Rufmord“?


23.09.2020, 16:02

Hier die Chats.


23.09.2020, 16:06

PS: Die Chats stammen von unterschiedlichen Tagen. Die „bösartigen“ 1 Tag vor den „besseren“

3 Antworten

Bei uns war es ähnlich. Es ging um den Ruf des Internates.

Wer sich entschuldigt hat, durfte bleiben.

Wer nicht, der nicht.

Ich + meine Eltern haben sich nicht entschuldigt.

Auf der Schule blieb ich, aber nicht länger im Internat.

Die wollen nur sprechen, damit das nie wieder passiert.

Wenn es nur ein pädagogisches Gespräch ist wird erst mal nicht viel Passieren.

Wenn Ihr Volljährig seit kann er Strafanzeige stellen.

Üble Nachrede ist nämlich eine Straftat:

Auf üble Nachrede kann eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe folgen. In dem Fall, dass die üble Nachrede durch Schriften verbreitet oder veröffentlicht wurde, kann dies sogar mit zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Bei Verleumdung ist das Strafmaß höher angesetzt.

Ich schätze wenn du etwas nachsichtig im Gespräch rüber kommst wird nichts passieren. Ich kann mir aber gut vorstellen das der Lehrer durchgreift wenn man trotzig ist.

fascisad 
Fragesteller
 23.09.2020, 16:05

Ich danke dir für deine Antwort!

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Unter18 könnte wohl eine Ermahnung stattfinden.

Aber so generell kann man nur etwas behaupten, was auch stimmt. Da muß man sich allerdings vollkommen sicher sein. Und wer ist das schon.

Wenns nicht stimmt oder man noch Halbzweifel hat. sollte man nichts behaupten, denn das ist "üble Nachrede, Rufmord, Unterstellung, etc." und das wird bestraft.