Lehrer liest Chats mit?

7 Antworten

Grundsätzlich darf jedermann die Inhalte von Briefen, Telefongesprächen, E-Mails, Whatsapp-Nachrichten, die er erhalten hat, oder auch persönlichen Gesprächen usw. an Dritte weitererzählen. Das "Briefgeheimnis" z.B. (sofern hier überhaupt anwendbar) endet mit der Öffnung des Briefes durch den rechtmäßigen Empfänger, denn dieser unterliegt nicht dem Briefgeheimnis hinsichtlich des empfangenen Briefes.

Nicht zulässig ist das z.B., wenn

  • eine gesetzliche Schweigepflicht gegeben ist (Ärzte, Anwälte, Steuerberater, etc.pp.) - §203 StGB
  • fremde Geheimnisse, namentlich Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, unbefugt verwertet werden - §204 StGB
  • durch eine Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung etc. nicht nur zu ausschließlich privaten Zwecken Urheberrechte verletzt werden
  • eine Verschwiegenheitspflicht für Amtsträger gegeben ist

https://www.juraforum.de/forum/t/privater-chatverlauf-an-dritte-weiterleiten-zeigen.611489/

Ich denke nicht, dass das mit den Datenschutzbestimmungen übereinstimmt. Ich persönlich hatte das Problem noch nie, aber werde dann auf jeden Fall was dagegen unternehmen, sollte dies einmal der Fall sein. Ebenso wie Briefe, sind auch Chats privat. Egal, ob man mit einer, oder mehreren Personen schreibt - sonst könnte man einfach direkt mit jeder Person gleichzeitig auf der Welt schreiben...

MfG

Rubezahl2000  04.04.2019, 11:24

Briefe sind ein guter Vergleich.
Wenn der legitime Empfänger des Briefs nach dem Öffnen anderen Leuten den Brief zeigt oder weitergibt, dann ist es legitim und kein Verstoß gegen das Briefgeheimnis, dass diese Leute den Brief lesen.

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Wenn ein Gruppen-Teilnehmer die Inhalte freiwillig an eine andere Person weitergibt, dann ist es natürlich legitim, dass diese Person die Inhalte liest.

Ist vergleichbar mit dem Briefgeheimnis. Nur der legitime Empfänger darf den Brief öffnen. Aber was der Empfänger anschließend mit dem Brief macht, das ist seine Entscheidung.
Wenn er den Brief anderen Leuten zeigt, dann ist das sein Recht und es ist legitim, dass die anderen Leuten den Brief lesen, der ihnen vom Empfänger gezeigt wird. Der Schreiber des Briefs kann nichts dagegen machen.

warum soll das nicht rechtens sein... in dem Chat ist es wohl sehr abgegangen und man wird jetzt zur Rechenschaft gezogen..

man muss halt vorher überlegen, ob man über jemand lästert, beleidigt oder andere Sachen macht, die Konsequenzen nach sich ziehen

das kommt drauf an was für ein Chat es ist. Wenn der Chatroom von der Schule betrieben wird, quasi als Austauschplattfom, dürfen theoretisch alle Lehrer mitlesen. Ist es ein externer Chat, wie z.B. Whatsapp dann darf der Inhalt des Chats nicht einmal an den 1. Lehrer weiter gegeben werden, sofern nicht alle der Gruppe zugestimmt haben. Der Lehrer wiederum darf auch nicht nach eigenem ermessen, den Chat jemandem anderem zugänglich machen ohne eure Erlaubnis.

Juristisch müsste das unter §201 StGB fallen https://dejure.org/gesetze/StGB/201.html

Rubezahl2000  04.04.2019, 11:40

Nein! In dem genannten Paragraphen geht es um Sprach-Aufzeichnungen und Abhörgeräte. Das ist was ganz anderes als Chats.

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verreisterNutzer  04.04.2019, 14:30
@Rubezahl2000

Nein ist es nicht, das fällt direkt in diesen §, weil Chats ein Aufzeichnungsmedium sind zum Einem und zum Anderen kann er es nur einem anderen Lehrer zeigen wenn er eine Kopie / Abschrift oder das Handy als Speichermedium vorzeigt. Genau genommen fallen schon Zitate aus vertraulichen Chats unter diese Regelung

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