Schulpflicht?

1 Antwort

Wie in den meisten Bundesländern ist man auch in Bayern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres schulpflichtig, bzw. bis zur Vollendung des Schuljahres in dem man 18 geworden ist. Man unterscheidet zwischen der Regelschulzeit 9./10. Klasse und dem erweiterten Schulabschluss bzw. der Berufsschulzeit.

Wer direkt nach der Schule eine Ausbildung beginnt, geht automatisch auch auf einer Berufsschule/Berufsfachschule. Damit ist die Schulpflicht auch weiterhin erfüllt. Wer keine Ausbildung findet, muss üblicherweise auf eine Berufsschule gehen. Alternativ wäre noch ein FSJ oder FÖJ möglich.

Gruß Matti