Schule schwänzen in Bayern?

3 Antworten

Was viele nicht wissen: Tatsächlich hat König Ludwig II. 1862 ein Gesetz erlassen, dass es "Knaben zwischen dem 9. und 18. Lebensjahr freistellt, dem Schulunterricht nach eigenem Ermessen fernzubleiben". Da dieses Gesetz nie annuliert wurde, besitzt es noch heute, zumindest innerhalb der bayerischen Landesgrenzen, Gültigkeit. Schwänzen würde somit ohne Knosequenz bleiben, da du dich auf dieses Gesetz berufen kannst. ;)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bei wenigen malen wird es wahrscheinlich bei einem Eintrag / einer Kontaktierung deiner Eltern bleiben, bei häufigerem unentschuldigten Fehlend wird wahrscheinlich ein Bußgeld gegen dich Verhängt & im Schlimmsten Fall zum Schulverweis.

Wie man bereits an deinem Deutsch erkennt, hat das Schwänzen schon die ersten Folgen...

Deine schulischen Leistungen werden sinken, die Versetzung wird gefährdet werden, ein Schulabschluss wird fraglich.... und irgendwann beziehst du Bürgergeld - nicht von jetzt auf gleich aber oft werden die Grundlagen für diese Entwicklung schon in der Schule gelegt.

Aktuell werden zunächst deine Eltern informiert aber danach wird man deine Schulpflicht "von Amts wegen" durchsetzen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung und sehr vielseitige Interessen