Schulbescheinigung gefälscht für Fahrkarte, habe jetzt ein schlechtes Gewissen?

3 Antworten

Der Straftatbestand ist erfüllt. Ob du straffrei bleibst, weil du durch das Stornieren von deiner Straftat zurückgetreten bist, was zur Straffreiheit führen kann, wenn noch nicht angezeigt wurde, kann ich nicht beurteilen.

Wenn das auskippt, dann hast du, zu recht, ein Strafverfahren am Hacken! Da kannst du dich nicht mit, "upps, ist mir so einfach passiert" rausreden. Du hast kriminell gehandelt und darfst eine entsprechend empfindliche Strafe erwarten!

Was du da machst, ist Betrug und nach dem Stgb ordentlich strafbewehrt.

Wenn das möglich ist, storniere die Bestellung! WENN das auffällt, bist du nämlich dran.

Ich kenn das so, dass Jahresabo auch mit monatlicher Ratenzahlung möglich sind...soviel Geld solltest du dann schon haben für den Monatsbetrag.