Schulakte löschen lassen?

3 Antworten

Da gibt's normalerweise gesetzliche Aufbewahrungsfristen von 20 - 50 Jahren, je nach Bundesland.

Das sind weit länger als 5 Jahre. Eher 20-50 Jahre.

also 5 Jahre ist eine Seltenheit und kann wirklich zu Problemen führen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – War selber Schülerin und hab schon einiges erlebt

Für NRW ist das in der Verordnung über die Verarbeitung zugelassener Daten geregelt.

Wenn Du da mal rein schaust, dann siehst Du unter
§ 9 Aufbewahrung, Aussonderung, Löschung und Vernichtung der Dateien und Akten

eine Zeitspanne unbefristet (Absatz 5), oder über 50 Jahre bis 5 Jahre

Macht auch Sinn, denn wenn Du mal deine Zeugnisse verloren hast, kannst Du jederzeit Kopien anfordern.

Wenn NRW nicht dein Bundesland ist, dann Google einfach

schulnoten aufbewahrungsfristen (dein Bundesland)