Schuhe umtauschen auch ohne Kassenbeleg?

2 Antworten

Deine tochtet ist noch beschränkt geschäftsfähig. Heißt wenn du zu dem untetnehmen gehst und sagst so geht das nicht,warst mit kauf nicht einverstanden ect pp hat das unternehmen pech gehabt. Außerdem ist das nichtmal ein umtausch sondern ne reklamation. Da greift die gewährleistung. Bzgl des fehlenden bons würde ich einfach behaupten,dass deiner tochter keiner mitgegeben wurde.

Bin nicht ganz sicher, ob ich alles richtig verstanden habe. Aber wenn ein Schuhgeschäft einem Kunden versehentlich anstatt ein Paar Schuhe der Größe X einen linken Schuh (Größe X) und einen rechten Schuh (Größe X+1) verkauft, sollte ein Umtausch des einen Schuhs ohne weiteres angeboten werden, und zwar auch ohne Vorweisen des Kassabons. Das Geschäft müsste ja sonst noch den Kunden finden, dem sie das zweite nicht passende Paar andrehen könnte ....