Schuhe nach 5 Monaten kaputt - Laden nimmt sie nicht an!
Hi,
also ich hatte mir vor 4-5 Monaten Nike Schuhe gekauft. Diese sind jetzt leider kaputt. Da sie aus Stoff sind, löst sich die Naht und der Stoff von der Sohle.
Ich habe aber leider keinen Kassenbon mehr (Habe auch Bar bezahlt,also keinen Kontoauszug der weiterhelfen könnte) und den Karton hatte ich auch schon entsorgt.
Da ich hier schon Beiträge gelesen habe, in denen steht, das man Ware auch ohne Bon zurückbringen kann, habe ich es heute probiert. Doch die Verkäuferin meinte, jeder kann Nike Schuhe verkaufen, sie könne sie nicht mehr annehmen, sie braucht einen Bon.
Habe ich doch das Recht auf Umtausch, Geldzurück, Nachbesserung etc oder hat die Verköuferin Recht?
12 Antworten
Bei Gebrauchsgütern (das sind Schuhe) hättest Du innerhalb von sechs Monaten gute Assichten auf die Gewährleistungsansprüche gehabt. Allerdings musst Du natürlich beweisen, dass Du die Schuhe noch keine sech Monate getragen hast - und das geht ohne den Kassenbeleg mit Kaufdatum natürlich nicht.
Zukünftig auch Belege für Kleidung und Schuhe sechs Monate lang aufbewahren...
In diesem Fall kannst Du keine Ansprüche mehr geltend machen...
Für den Laden besteht gesetzlich keine Verpflichtung, Ware zurück zu nehmen. Manche räumen ihren Kunden ein Rückgaberecht ein, aber ganz sicher nicht 5 Monate lang!! In der Regel 14-30 Tage.
Bei Online-Käufen gibts ein Rückgaberecht, aber nur innerhalb 14 Tage. Wenn Schuhe nach 5 Monaten tragen langsam kaputt gehen, ist das vielleicht nicht toll, aber kein Grund, dass du Geld zurück verlangen könntest.
Ja, das schon, aber abgenutzte Schuhe nach 5 Monaten tragen, kann man einfach nicht mehr als mangelhaft bezeichnen.
Bei Stoffschuhen ist es völlig normal, das sie nach dieser Zeit kaputt gehen.
Ohne Bon müssen sie gar nichts und ich denke selbst mit Bon wird es schwer nach 5 Monaten Schuhe zurück zu geben. Wenn Schuhe abgelaufen sind, dann kauft man sich neue und bringt diese nicht zurück, so funktioniert die Wirtschaft nicht^^
Nein, ohne Kassenbong hast du kein Recht auf Umtausch der Ware da sich der Laden nicht sicher sein kan das du die Schue a) in dem Laden gekauft hast und b) ob noch Garantie drauf wäre da sie ja auch irgendwann abläuft
das stimmt so nicht... bei mangelhafter Ware gibt es sehr wohl eine gesetzliche Verpflichtung , den Mangel auszugleichen - durch Umtausch, Minderung des Kaufpreises oder Rücknahme.
Das Rückgaberecht, das Du meinst, bezieht sich auf mangelfreie Ware - und da hast Du recht, die muss nicht zurückgenommer werden, außer bei Online-Käufen.