Schuhe kaufen obwohl meine Mutter es verbietet?
Hallo,
Ich habe im Schaufenster demletzt ein paar mega schöne Schuhe entdeckt, die ich nun haben möchte. Als wir heute in dem Laden waren habe ich sie meiner Mutter gezeigt jedoch meinte sie, dass ich diese Schuhe nicht haben darf, da sie sie hässlich findet und ich solche ähnlichen Schuhe schonmal hatte und ihrer Meinung nach nicht oft genug getragen habe🙄
zu meiner Frage: Dürfte ich mir die Schuhe trotzdem von meinem Taschengeld kaufen? Ich bin momentan 15 Jahre alt und kriege schon seit mehreren Jahren Taschengeld und meine Mutter hat nie sowas gesagt wie: "Du darfst dein Geld nicht für XY ausgeben..." Ich weiß halt nur seit heute dass sie nicht will dass ich die Schuhe habe, aber auch da hat sie nichts bezüglichen meines Taschengeldes gesagt.
Die Schuhe sind auch nicht wirklich teuer, so um die 50 Euro und es ist ja schließlich mein Geld also darf ich sie mir kaufen?
LG
3 Antworten
Dürfte ich mir die Schuhe trotzdem von meinem Taschengeld kaufen?
Nein. Deine Mutter hat eindeutig zu verstehen gegeben, dass du die Schuhe nicht kaufen und dein Geld nicht für sowas verschwenden sollst. Damit ist dir das Taschengeld nicht mehr zur freien Verfügung überlassen, sondern in seiner Verfügung eingeschränkt (für alles AUSSER die Schuhe)
Ob es sich dabei um ein Kaugummi handelt, das du kaufen willst, Schuhe oder einen Laptop für 1000 € ist unerheblich.
Der § 110 BGB greift nur bei zur freien Verfügung überlassenem Geld, das ist hier nicht mehr der Fall und somit wäre der Kaufvertrag über die Schuhe, den du abzuschließen gedenkst schwebend unwirksam und könnte problemlos durch die Eltern und deren Verweigerung der Genehmigung zu Fall gebracht werden.
Ja, du bist schon teilweise Geschäftsfähig. Ein Kauf der sich über dein Taschengeld abwickeln lässt ist möglich. 50 € sind absolut im Ramen.
Als Taschengeldparagraph wird § 110 BGBbezeichnet, der besagt, dass ein Minderjähriger, der das 7. Lebensjahr vollendet hat, auch ohne ausdrückliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (in der Regel Eltern) einen Vertragabschließen darf, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
50 € kann der Fragesteller selbst aufbringen, somit sind sie im Ramen.
§ 110 BGB nennt aber weder einen Rahmen, noch wird auf einen Rahmen abgestellt, noch ist es irgendwie relevant, ob der Fragesteller das Geld 'selbst aufbringen' kann. Das steht sogar in dem Abschnitt, den du mir da netterweise rauskopiert hast ausdrücklich drin.
wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
Du weiß ganz genau was ich mit „im Rahmen“ meine.
Das Geld 50 € hat sie von ihren Eltern zur freien Verfügung erhalten (Taschengeld).
Wenn die Schuhe 5000 € kosten würden (Sammlerstück z. B.), könnte sie das höchstwahrscheinlich nicht durch ihre Mittel „zur freien Verfügung“ decken. Somit wären die Schuhe nicht in ihrem Ramen.
Laut dem Taschengeldparagraphen, ja. Da die Schuhe nicht so teuer sind und du alt genug bist, darfst du dir die Schuhe von deinem Geld kaufen.
Im Rahmen wofür? § 110 BGB,, den du offensichtlich bemühen möchtest, nennt keinen Rahmen.