Schuhe : Kann ich meine schuhe umtauschen obwohl ich sie angezogen habe?

14 Antworten

das ist doch gar nicht wahr, was ihr alle schreibt. JEDER kunde hat das recht auf einen widerruf. schon mal davon gehört? egal, ob die sachen getragen sind getragen oder nicht. dieses widerrufsrecht besteht im übrigen 14 tage. jeder, aber auch JEDER kunde hat das recht, vom kaufvertrag zurück zu treten. ob die schuhe noch verkauft werden können oder nicht, spielt dabei keine rolle. denn das ist reine gewinnoptimierung des unternehmens und nicht das problem des kunden. dann müssen sie halt in die tonne, wenn sie schmutzig sind und nicht weiter verkauft werden können. es ist mir wirklich ein rätsel, wie hier immer solche märchen hier erzählt werden können, ohne dass es auch nur einer juristisch ganz genau weiss ...

perlinskip  14.10.2014, 20:20

Dieses Rücktritrecht gilt nur beim Onlineeinkauf, wenn man im Laden Artikel kauft und diese zurückgeben möchte (ausgenommen nätürlich aufgrund einer Reklamation wegen eines Mangels) muss der Verkäufer die Ware nicht zurück nehmen. Weder Orginal verpackt noch Getragen. Einige Geschäfte tun das Trotsdem aus Kundenservicegründen, einen Rechtlichen anschpruch auf einen Rücktritt von einem in deinem Geschäft geschlossenen Vertrag hat man NICHT Das gibt es bei Verträgen an Haustüren und dem Telefon, da man zu unüberlegten handlungen gedrengt werden kann Umd im Internet da man 14 Tage eingeräumt bekommt um den Artikel so zu begutachten "wie es in einem Geschäft möglich gewesen währe" Sollte man einen im INternet bestellten Artikel auf grund von unachtsamkeit bei der BEnutzung beschädigen könnte der Verkäufer sogar die Wertminderung von dem Käufer zurück verlangen (einbehalten). Jedoch muss er nachweisen dass er den Artikel einwandfrei ausgeliefert hat, das ist meist schwirig und somit wird idr. alles erstattet

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Es gibt doch meistens 2 Wochen Garantie! Musst mal fragen, wenn sie sagen das es 2 Wochen Garantie fuer die Schuhe gibt, dann muessen sie die umtauschen.

graninger  11.04.2014, 17:24

Bitte in diesem Zusammenhang das Wort " Garantie " nicht verwenden.

Eine Garantie ist eine freiwillige Erweiterung der Gewährleistung. ( Nach deutschem Recht nach 2 Jahren kann diese erst eintreten )

Sollte der Verkäufer schreiben, das ab Kauf des Artikels 3 Jahre Garantie bestehen, heißt das übersetzt.

2 Jahre Gewährleistung ( Vom Gesetz vorgeschrieben ) + 1 Jahr Gewährleistung ( freiwillige Sonderleistung )

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perlinskip  14.10.2014, 20:27
@graninger

Genau, das hat aber mit dem Fall garnichts zu tun, da sich sowohl die Gesetzliche als auch die Freiweillige Gewährleistung nur auf Mängel bezieht, nicht aber auf ein "nicht passen" oder "nicht mehr gefallen"

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Die Schuhe können zurück gegeben werden. Die ersten 6 Monate muss der Verkäufer beweisen können, das der Kunde diesen Schaden ( Schuhe dreckig, leicht abgenutzt ) selbst verursacht hat. Ab dann tritt die " Beweislastumkehr " ein Sollte der Verkäufer kein Foto von dem gekauften Produkt gemacht haben, ist das völlig egal, ob die leicht benutzt sind oder nicht.

Der Verkäufer steht nicht über dem Gesetz.

perlinskip  14.10.2014, 20:25

Naja, für den Fall müste man schon extrem dreist sein und den Schuh aufgrund einer Schachmängelhaftung, dem Dreck, Reklamieren. Dann hätte der Laden jedoch anspruch darauf den "Mangel" "auszubessern". In dem Fall könnten sie ihn einfach noch einmal reinigen oder einen neuen Raus geben. Eine Recht auf eine Rückerstattung der Kaufpreises hat man erst nachdem der Verkäufer 3 mal eine vergebliche "ausbesserung" durchgeführt hat, oder wenn er sich weigert den artikel "auszubessern"

Ein Umtauschrecht gibt es in Geschäften nicht. Rücknahmen ohne Mangel sind freiwillige Serviceleistungen des Geschäfts.

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Wenn du sie schon so getragen hast,dass sie schmutzig sind,dann wirst da ein Problem haben.Wenn man beim ersten anziehen merkt,dass etwas zu klein ist,dann trage ich das nicht nochmal.Aber versuchen kannst es ja mal,evtl sind die so kulant und tauschen sie dir um.

es wäre reine kulanz, wenn die die zurücknehmen. sie müssen schon mal gar nicht, es sei denn, es liegt ein mangel an der sache vor.