Schmerzensgeld wegen Beleidigung?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du kannst ihn aufjedenfall strafrechtlich anzeigen, das ist klar.

Aber ich glaube, dass man ihn auch zivilrechtlich anzeigen kann, gerade wenn man durch einen Psychologen nachweisen kann, dass man psychische Schäden davon getragen hat, bei dem Fall würdest du glaube ich schon ordentlich Schmerzensgeld erhalten. (Bin mir aber nicht sicher, würde mich gegebenenfalls bei einem Anwalt informieren.)


wiki01  05.05.2021, 14:15
Aber ich glaube, dass man ihn auch zivilrechtlich anzeigen kann

Dann ist dein Glaube falsch. Anzeigen kann man nur vermutete Straftaten. Im Zivilrecht muss man Klage erheben.

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Moin,

du kannst zwar eine Anzeige erstatten, aber ich schätze deine Chancen etwas zu bekommen auf fast unexistent.

MFG Colin


MaxGratzfeld 
Fragesteller
 05.05.2021, 12:08

Okay, Danke für deine Antwort. Kannst du mir auch warum das fast unexistent ist?

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xColinHBEx  05.05.2021, 12:10
@MaxGratzfeld

Weil du für Schmerzensgeld physische und/oder psychische Schmerzen erleiden müsstest. Und psychische Schmerzen trägst du wegen ein paar Beleidigungen nicht davon.

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Juristexperte  05.05.2021, 12:16
@MaxGratzfeld

Weil Schmerzensgeld nur in sehr selten Fällen gewährt wird. Verbale Beleidigungen - auch sehr heftige - reichen für Ansprüche auf Schmerzensgeld regelmäßig nicht aus.

Mit Verlaub und ohne dir zu nahe treten zu wollen:

Die Ehre ist ein geschütztes Rechtsgut. Wird diese zum Beispiel durch eine Beleidigung verletzt, kannst du dich auch mit erforderlicher Gewalt dagegen wehren. Aber nur wenn diese noch anhält oder weiter getätigt wird. Nicht wenn sie bereits ausgesprochen wurde.

Beleidigungen sind generell dumm und unnötig. Auch ich habe schon viele im Internet begangen. Nicht alle bereue ich. Aber einige. Jedoch ist es in gewisser Weise heute normal, im Internet beleidigt zu werden. Was es nicht besser macht, und was man sich deswegen noch lange nicht gefallen lassen muss. Keine Frage.

Aber Schmerzensgeld? Ich bitte dich. Das ist schlicht nicht drin.

Mache Screenshots, melde den Typen Ebay und stelle Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft. Strafantrag, nicht Strafanzeige. Die muss du spätestens 3 Monate nach den beleidigenden Äußerungen getan haben. Sonst ist die Sache verjährt ( Antragsdelikt ) .

Im Übrigen: ca. 85 % aller Beleidigungen und Drohungen im Internet stammen von Internet-Rambos. Sind also nicht ernst zu nehmen. Gefallen lassen musst du sie dir dennoch nicht.

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Gar nichts! Man kann nicht aus jeder Sache Geld schinden. Du kannst denjenigen wegen Beleidigung anzeigen. Aber damit überlastest du nur die ohnehin schon chronisch überlasteten Ermittlungsbehörden noch mehr. Es wird auch nicht viel dabei herauskommen. Wahrscheinlich erhält derjenige ein paar Sozialstunden (wenn er minderjährig ist) oder das Verfahren wird wegen Geringfügigkeit gleich eingestellt. Außerdem mußt DU deine Behauptung beweisen können. Kannst du das?

Ich kann verstehen, dass du zornig bist. Niemand läßt sich gerne beleidigen und sich so titulieren. Aber am besten ignoriert man so einen Unfug und befaßt sich nicht länger mit solchen primitiven Menschen!


MaxGratzfeld 
Fragesteller
 05.05.2021, 12:10

Ich habe alles schwarz auf weiß und habe seinen Namen und seine Adresse und kann auch beweisen das er es gesagt hat

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Du kannst Strafanzeige stellen, möglicherweise kommt es zur Verurteilung dann könntest Du Schmerzensgeld vor dem Zivilgericht eink lagen.

Da die Aussenwirkung für dich gering ist, zumal du im Internet nicht mit deinem Realnamen verkehrst, würde dir ein Gericht sicherlich nur ein symbolisches Schmerzensgeld zusprechen.