Schmerzensgeld?


08.04.2023, 12:20

Da ich selbst noch unter 14 und alle zeugen auch weiß ich jedoch nicht ob das mit der Anzeige/dem Gericht gehen würde . Meines Wissens müssten dann ja alle Erziehungsberechtigten und mehrere Anwälte anwesend sein

Winterlimonade  08.04.2023, 12:05

Definiere "Fremdeinwirkung" - war es absicht oder ein versehen?

Hallo123848 
Fragesteller
 08.04.2023, 12:06

Absicht

3 Antworten

Das Problem ist, ob es Zeugen oder andere Beweise gibt. Wenn der Junge alles abstreitet, steht Aussage gegen Aussage. Vielleicht ist es auch nach 5 Monaten schon zu spät, das zu melden. Rechtsanwälte wissen das. Und Zeugen sollten alle Aussagen machen, die Dir wirklich weiter helfen.

Erste Frage: wurde der Unfall denn der Schule gemeldet und hat diese es der Gemeindeunfallversicherung gemeldet? Denn ggf. ist diese für die Kosten zuständig.

Schmerzensgeld kannst du fordern, wenn die Absicht eindeutig nachgewiesen wurde. Auch weitere dir entstandene Kosten. Kannst du bzw. deine Eltern erst mal schriftlich formulieren.

Die Eltern werden es wohl abwehren, dann müsst ihr auf dem Zivilweg klagen- die Kosten vorher auslegen.