Schlussrechnung vom handwerker rechtmäßig?

8 Antworten

Eine Handwerkerrechnung darf bis zu 20 % vom Angebot abweichen. In Ausnahmefällen können auch 25 % erlaubt sein.

Der Anbieter sollte die höheren Kosten dann allerdings gut begründen können (notfalls vor Gericht) und rechtzeitig Bescheid geben.

Aber warum hast du diesen Auftragnehmer überhaupt beauftragt? Der hat von Anfang an unseriös gearbeitet. Kein Wunder, dass man dann am Ende ne Menge Ärger hat

Ich habe mein Dach eindecken lassen... haben uns ein Angebot über 40.000 geben lassen.

OK.

Ein anderer Dachdecker hat das Angebot als Vorlage genommen und uns ein Angebot über 35.000 gemacht.

Das tut man nicht. Man lässt sich entsprechende individuelle Angebote erstellen, eben um zu verhindern, dass Anbieter 2 nur Anbieter 1 unterbieten will, um den Auftrag zu bekommen.

Plötzlich hat er uns Rechnungen über 40.000 präsentiert, weil die Abmessungen des Daches größer waren als gedacht.

Waren denn die Angaben im Originalangebot nun richtig oder nicht? Da müssen ja die Positionen mit Mengen aufgeführt worden sein.

Jetzt kam ohne Vorankündigung und ohne Absprache eine Schlussrechnung über 18.000 Euro. Bei Nachfrage sagte man mir dass das Mehrarbeit gewesen sei.

Klassische Technik. Was genau steht in den Vertragsbedingungen, denen ihr bei Angebotsannahme zugestimmt hattet? Üblich ist die Endabrechnung nach gemeinsam zu nehmendem Aufmaß. Ist das erfolgt? Falls ja, müsste es ja eine Erklärung für die behaupteten Mehrarbeiten geben. Im Normalfall sind sonstige Regiearbeiten vom Auftraggeber schriftlich zu bestätigen, i.d.R. durch tägliches Unterschreiben der entsprechenden Regiezettel. Sonstige Kostenmehrungen würden zu Lasten des AN gehen. Nur echte Mehrarbeiten (also Tätigkeiten oder Erschwernisse, die bei Angebotsabgabe so auch für den Fachhandwerker nicht erkennbar waren) könnten zu Lasten des AG gehen.

-> Anwalt, Rechnung zurückgeben, nichts bezahlen ohne anwaltliche Prüfung.

und dieser Handwerker hat euch nicht darüber informiert, dass die Angebotssumme NICHT eingehalten werden kann??

ein Angebot darf max. 20% nach oben abweichen.

die 20% würde ich überweisen, wenn der HW mehr haben will, muss er klagen. Ob er damit durchkommt, sagt ihm dann ein Richter.

Das kann durchaus sein.

Leider wissen wir nicht, wie eure exakte Vertragsgestaltung aussieht.

Offenbar hast Du dem ausführenden Handwerker die Massen vorgegeben. Wenn diese nicht gestimmt haben, kann die Rechnungssumme deutlich vom Angebot abweichen.

Wenn ihr es akzeptiert habt, dass er einfach das Angebot der Konkurrenz als Muster genommen hat, ist das eure eigene Schuld. Dass er in der Schlussabrechnung nach dem tatsächlichen Aufmaß abgerechnet hat, ist ja klar.

Ihr habt doch sicher über euer eigenes Haus auch Bauzeichnungen, und hättet das selbst überprüfen können, ob das Aufmaß korrekt war.

Fruchtiger87 
Fragesteller
 17.03.2022, 14:32

Ja das Thema mit dem Aufmaß war die Rechtfertigung für die 40.000. Die wir auch dann akzeptiert haben. Aber alles nach den 40.000, hat nichts mit mehr Aufmaß,mehr Quadratmetern etc.zu tun

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DerHans  17.03.2022, 14:34
@Fruchtiger87

Das hätte der andere Handwerker sicher dann ebenfalls gemacht. Das ist doch ein beliebter Trick, die Ausschreibung erst einmal günstiger zu gestalten um den Auftrag zu bekommen.

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peterobm  17.03.2022, 14:42
@Fruchtiger87

was steht alles im Angebot? oder ist es ein Kostenvoranschlag?

der ausführende Betrieb hat keine Maße nach Zeichnung überprüft, sondern "vertrauensvoll" das 1. Angebot hergenommen.

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