Rechnung Maler zum Angebot 16.000€ teurer ohne Vorankündigung?

jenshiller  07.06.2022, 08:53

wie ging die Sache aus?

mistafunkyd 
Fragesteller
 07.06.2022, 08:55

Durch Beten, Fasten, drohen mit dem Anwalt, viel reden mit dem Architekt wurden alle Fehler eingestanden. Man hat sich außergerichtlich auf 29.500€ geeinigt und 4.000€ weniger baul

jenshiller  07.06.2022, 09:04

Ah okay.

Vielen Dank für das schnelle Feedback.

Ich hoffe, ihr seid zufrieden und alles andere hat geklappt?!

mistafunkyd 
Fragesteller
 07.06.2022, 13:42

Es gab noch mit anderen firmen etwas Stress (20 Prozent drüber beim Boden). Aber am Schluss und alles in allem mussten wir nicht nachfinanzieren und haben eine schöne Wohnung! GSD!

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn es ein Einheitspreisvertrag und kein Pauschalfestpreisvertrag ist, wird selbstverständlich nach tatsächlichen Flächen abgerechnet.

https://dejure.org/gesetze/VOB-B/2.html

Das ist eben der Trick vieler unseriöser Handwerker. Da rechnet man mal mit 130 m² obwohl es in Wirklichkeit über 400 sind. Sieht auf dem Angebot eben besser aus und viele Kunden lesen sich das Angebot nicht durch, sondern blättern gleich zur letzten Seite - und so vergleichen die auch! :-)

Hättet ihr das Angebot durchgelesen, wäre es euch doch aufgefallen. So Laie kann man doch garnicht sein, wenn es über 400 m² sind, bei angebotenen 130 nicht stutzig wird.

Tiefengrund ist oft notwendig, deshalb hätte er im Angebot stehen müssen, bzw. vor Ausführung hätte euch mitgeteilt werden müssen, dass der (auch dann kostenmäßig) hinzu kommt. Deshalb kann man da drüber streiten.

Ich kann dir jetzt schon sagen, wie das ausgeht: Die schenken euch wenn es hart auf hart kommt den Teifengrund und bestehen aber auf die Zahlung der 435 m².

mistafunkyd 
Fragesteller
 18.12.2021, 14:51

Das kann schon sein. Aber wir haben das ja über einen Dipl-Ing Bauleiter machen lassen, der die Angebote eingeholt hat. Die firma hat dann ja auch Pläne bekommen mit allen Wänden etc. Wie soll ich als laie beurteilen können bei einer 125qm Wohnung ob dann 240qm fläche streichputz in Ordnung ist? Das hätte doch den Bauleiter auffallen müssen. Fühle mich komplett veräppelt.

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pharao1961  18.12.2021, 14:55
@mistafunkyd

Oh, das ist natürlich etwas total anderes! Hättest du mal ruhig erwähnen können :-)

Dann würde ich jetzt mal dem Bauleiter dort hin treten wo es am meisten weh tut. Der Bauleiter hat für sowas eine Haftpflichtversicherung. Ich würde mich jetzt niocht mit dem Verputzer streiten - der kann ja nix dafür obwohl er das sicher von Anfang an gemerkt hat. Aber das ist ja nicht euer Bier.

Schreibe dem Bauleiter einen Brief, teile die erheblichen Mehrmengen mit und frage ihn in dem Brief, ob er eine Ahnung hat, wer die nicht erfassten/falsch erfassten Mengen nun zahlen soll?

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mistafunkyd 
Fragesteller
 25.12.2021, 22:21

Also unsere Anwältin gibt uns zu 100% recht da der Bauleiter seine aufsichtspflicht verletzt hat und die firma ihre mitteilungspflicht. Wenn die Anwältin aktiv wird kostet es 800€ für eine Meditation. Wir wollen nun aber (nach Zahlung des vollen Angebotspreises) abwarten bis die firma uns verklagt. Weiß jemand wieviel ein Prozess vor Gericht um 10-15.000€ kostet?

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pharao1961  26.12.2021, 14:39
@mistafunkyd

Kann man so nicht sagen. Vielleicht kommt es ja zum Prozess garnicht, oder es kommt bei Gericht zu einem Vergleich. Da sind die Kosten immer anders.

Ja, ich würde auch warten bis die Firma klagt und dann gleichzeitig dem Bauleiter den Streit verkünden. Dann sitzt der gleich mit im Boot.

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Wenn der Kostenvoranschlag „wesentlich überschritten“ wird, ist der Handwerker gesetzlich verpflichtet, den Besteller hierüber unverzüglich zu informieren (§ 650 Abs. 2 BGB). ... Bei einer wesentlichen Überschreitung kann der Besteller den Werkvertrag außerordentlich kündigen.

Strandmupfel93  17.12.2021, 23:17

Ergänzend.. wenn der Kostenvoranschlag mehr als 20% steigt.. was hier klar der Fall ist

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mistafunkyd 
Fragesteller
 17.12.2021, 23:22

Bei uns wären es ja 75% ohne jegliche Vorankündigung

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mistafunkyd 
Fragesteller
 25.12.2021, 22:28
@Strandmupfel93

Wir haben den Angebotspreis nun komplett bezahlt. Die Frage ist ob wir nun abwarten sollen bis sie uns verklagen? Schließlich wollen sie ja Geld?

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pharao1961  18.12.2021, 14:52

War BGB oder VOB vereinbart?

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