Schimmel vom Vermitung überstrichen

8 Antworten

Nein, das ist völlig unmöglich. Wir haben Sommer und Schimmel braucht eine Weile, bevor er derart großflächig auftreten kann. Oder er war eben schon vorher da.

Ich würde der Hausverwaltung einen Brief schreiben und um die Kontaktdaten des Vormieters bitten, um zu klären, ob das Problem bereits vorher bestand. Des Weiteren würde ich eine schriftliche Erklärung der Hausverwaltung fordern, in der sie Dir die Frage beantworten, ob das Problem schon vorher bestand und was sie noch der Schadensmeldung zu tun gedenken. Dann würde ich ihnen eröffnen, dass Du einen Gutachter einschalten lassen willst, dessen Kosten ihnen in Rechnung gestellt werden, falls ihnen das Problem schon vor Deinem Mietvertragsabschluss bekannt war. Zudem würde ich durchblicken lassen, dass Du auch eine Anzeige wegen Betruges bzw. versuchten Betruges in Betracht ziehen musst, sollten Dir diesbezüglich Informationen verschiegen worden sein.

Beachte aber in der Kommunikation, dass evtl. auch der Vormieter alles frisch gestrichen haben könnte und den Schimmel gar nicht der Hausverwaltung gemeldet hat. Das hätte er allerdings müssen.

Padri  19.08.2014, 09:54

Auch im Sommer kann Schimmel schnell entstehen, wenn nicht korrekt gelüftet wird. Vor allem bei der hohen Luftfeuchtigkeit, die wir zur Zeit haben.

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ChristianLE  19.08.2014, 13:35

Noch falscher kann eine Antwort kaum sein.

Wir haben Sommer und Schimmel braucht eine Weile, bevor er derart großflächig auftreten kann.

In Räumen mit einer hohen Luftfeuchte kann Schimmel sehr schnell und auch großflächig auftreten. Das hat mit der Jahreszeit nichts zu tun. Vielleicht duscht der Mieter zu heiß und zu lange?

Ich würde der Hausverwaltung einen Brief schreiben und um die Kontaktdaten des Vormieters bitten, um zu klären, ob das Problem bereits vorher bestand.

Die persönlichen Daten des Vormieters unterliegen dem Datenschutz und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Dann würde ich ihnen eröffnen, dass Du einen Gutachter einschalten lassen willst, dessen Kosten ihnen in Rechnung gestellt werden, falls ihnen das Problem schon vor Deinem Mietvertragsabschluss bekannt war.

Selbst wenn das Problem vorher bekannt war, könnte es doch sein, dass es zwischenzeitlich vielleicht behoben wurde? Wie sagt man so schön: Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen". Schaltet er einen Gutachter ein, zahlt er diesen auch.

Zudem würde ich durchblicken lassen, dass Du auch eine Anzeige wegen Betruges bzw. versuchten Betruges in Betracht ziehen musst, sollten Dir diesbezüglich Informationen verschiegen worden sein.

Der Makler/Vermieter muss gar keine Informationen preis geben. Es ist Aufgabe des Mieters, alle Informationen, die für ihn interessant ist, zu erfragen. Anders wäre es nur, wenn der Makler/Vermieter gelogen hätte. Eine Anzeige wegen Betrug ist Unsinn.

Beachte aber in der Kommunikation, dass evtl. auch der Vormieter alles frisch gestrichen haben könnte und den Schimmel gar nicht der Hausverwaltung gemeldet hat. Das hätte er allerdings müssen.

Was ein Vormieter gemacht hat oder auch nicht, tangiert den jetzigen Mieter in keinster Weise. Hier geht es nur um das faktische Vorhandensein von Schimmel und den Verursacher. War es der Vormieter haftet der Vermieter, liegt es an einem falschen Lüften, haftet der Mieter.

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Hallo! Das muss nicht der Vermieter gewesen sein. Überstrichen haben kann auch ein Vormieter. So ist es oft. Aber egal. Grundsätzlich kann man nach 3 Wochen Schimmel in einem Bad erzeugen wenn man nicht richtig lüftet. Die schwarzen Badewannenfugen deuten darauf hin, denn das hat nichts mit der Wand zu tun. Überlege, ob Du richtig lüftest. Nach jedem Duschen/Baden muss das Badfenster für ca. 15 - 20 Minuten im Sommer weit geöffnet werden. Keine Kipplüftung, kein Kippen über Stunden hinweg! Die schwarzen Fugen und Schimmelstellen kannst Du mit Spiritus abreiben, dann geht das erstmal weg.

Ich lüfte jeden tag eigentlich durchgehend es sei denn es gewittert

Durchgehend den ganzen Tag? Auch bei hohen Außentemperaturen? Dann tippe ich hier vorsichtig auch auf ein Mieterverschulden.

Wenn es in der Wohnung kühl ist und Du warme und feuchte Luft hineinlässt, dann kühlt diese Luft in der Wohnung ab und das Wasser kondensiert an den Wänden.

Das gleiche Phänomen tritt bei einer Flasche Bier auf, die Du aus dem Kühlschrank holst. Hier siehst Du auch, wie das Wasser aufgrund des Kälteunterschiedes beschlägt. Auch im Sommer sollte nur Stoßgelüftet werden und dies am besten Morgens oder Abends.

auf jeden Fall entweder an den Mieterbund wenden oder an den Verbraucherschutz, Fotos machen und alles, was du mal als Beweis verwenden kannst.

Im Übrigen kannst du als Azubi Prozesskostenbeihilfe beantragen.

Da kann dir der Mieterbund eventuell weiterhelfen, auch wenn du dort nicht Mitglied bist.

Falsch gelüftet ist das beliebteste Argument der Vermieterseite, aber nach 3 Wochen??? Da war vorher was, es sei denn, du hättest nie gelüftet...

Viel Erfolg

trinus 
Fragesteller
 18.08.2014, 18:35

Ich lüfte jeden tag eigentlich durchgehend es sei denn es gewittert

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Geh zur Verbraucherberatung, die haben auch Anwälte, sind aber bedeutend preiswerter.