Scheidung wie teuer?

9 Antworten

Das kann Dir nur dein Anwalt beantworten, bei mir war es Frau Kaschube. Durch Anfrage bekam ich einen detaillierten Kostenvoranschlag, welcher auch eingehalten worden ist. Die Kosten waren für mich überschaubar, rund 1200 Euro. Diese Checkliste war auch sehr hilfreich für mich und hat mir auch Unmut und Kosten gespart.

Scheidung einvernehmlich

Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind die Kosten wesentlich geringer als bei einer streitigen Scheidung, da die Kosten für einen zweiten Rechtsanwalt entfallen.

Auch wenn eine einvernehmliche Scheidung möglich ist und ein Rechtsanwalt den Scheidungsantrag einreichen muss, § 114 FamFG: Die Kosten für die einverständliche Scheidung sind erheblich günstiger als für eine streitige Scheidung.

Denn wenn der von einem Ehegatten beauftragte Anwalt die Scheidung einreicht, braucht der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag nur zuzustimmen.

Dafür wird aber kein „eigener“ Rechtsanwalt benötigt, § 114 Abs. 4 Nr. 3 FamFG. Folglich entfallen die Kosten für einen zweiten Rechtsanwalt und die scheidungswilligen Eheleute können sich die Kosten teilen.

Sinnvoll ist, wenn die Vereinbarung bei der einvernehmlichen Scheidung, Kosten des Anwalts zu teilen, schriftlich aufgesetzt und von den Eheleuten unterschrieben wird. Wie hoch die Anwalts- und Gerichtskosten sein können, kann eine spezialisierter Scheidungsanwalt oder Anwalt für Familienrecht https://www.anwalt-zuerich.attorney/ oder https://advokat-svycarsko.cz/ abschätzen.

Hat ein Ehegatte aufgrund seiner geringen Vermögensverhältnisse einen Anspruch auf ratenfreie Verfahrenskostenhilfe, kann die Scheidung für beide Ehepartner hinsichtlich der Anwaltsgebühren sogar kostenlos sein. Denn beauftragt der berechtigte Ehegatte den Anwalt und stimmt der andere, nicht anwaltlich vertretene Ehepartner dem Scheidungsantrag zu, werden die Anwaltsgebühren (und die Gerichtskosten des Berechtigten) vom Staat übernommen.

Das Honorar der Anwalts richtet sich immer nach dem Streitwert, das bedeutet dem Einkommen und dem Besitz beider Ehepartner. Geregelt ist das in Tabellen.

Wenn beide viel besitzen und/oder viel verdienen kann es teuer werden. Wenn beide jedoch kaum Einkommen haben und auch keinen großartigen Besitz springt in den meisten Fällen ohnehin die Prozesskostenhilfe ein und es kostet keinen Cent.

Die Kosten dürften nahezu überall gleich sein. Die Frage ist, welchen Aufwand Du betreiben möchtest. Ständig zu einem Rechtsanwalt rennen und Zwischenrechnungen begleichen oder alles auf einmal und eben direkt "online".

Ich habe meine Scheidung schnell über das Internet angekurbelt, denn mittlerweile, dank dem Internet, geht alles weitgehend automatisiert über das Internet, Gespräche kannst Du per Telefon und auch per Videotelefonie direkt mit dem Anwalt führen. Meine Erfahrung mit www.express-online-scheidung.de teile ich gern - absolut positiv. Die Kosten, welche mir als erstes mitgeteilt worden sind, wurden eingehalten.


Maike118118  12.08.2020, 00:08

Gute Wahl - da war ich auch.

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