Sarg ausgraben?

5 Antworten

§ 168 StGB Störung der Totenruhe

(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Mal OT: In meiner Kleinstadt hat es das vor vielen Jahren wirklich gegeben, eine Frau hat nachts ihren Mann ausbuddeln wollen. Nach meiner Kenntnis wurde das Verfahren eingestellt weil die Frau aus tiefer Trauer total neben sich war. Sie kam in die Psychatrie.

Störung der Totenruhe. Zumal die Bergung eines Sarges, der professionell bestattet ist, gar nicht so einfach ist. Urne ist da schon ein klein wenig einfacher.

Im schlimmsten Fall kommt man in eine geschlossene. Ansonsten gibt es mindestens eine saftige Geldstrafe. Das ist eine der schlimmste Form der Störung der Totenruhe

Störung der totenruhe , wird mit einer Geldstrafe oder bis zu 3 Jahren Freiheitsentzug bestraft