Sachbezug von EUR 50,00 trotz Kündigung?

3 Antworten

Frage am besten nicht uns, sondern deinen Arbeitgeber. Doch wegen 50 Euro würde ich mir zumindest nicht so einen Aufwand machen. 50 Euro ist doch nichts heutzutage und das kannst du auch locker zu Weihnachten von irgendjemanden bekommen, den du gut kennst, wenn du das Geld unbedingt brauchst. :) Deshalb genieße lieber das verbleibende Jahr durch Weihnachten, Silvester etc. statt an sowas zu denken. :)

Woher ich das weiß:Recherche

Wenn das eine vertraglich vereinbarte Leistung ist, die an keine weiteren Bedingungen geknüpft ist, kann das durchaus bezahlt werden.

Sind an die Auszahlung hingegen Bedingungen gebunden, die du z.B. durch die Ausfallzeit wegen Krankheit nicht erfüllst oder ist die Leistung gar freiwillig vom Arbeitgeber, solltest du eher nicht damit rechnen.

Nun, das kommt wohl auf die Bedingungen an, die für den Sachbezug aufgestellt wurden. Bei uns wurde dieser zB nur an MA in ungekündigten Arbeitsverhältnissen ausgegeben. Nur du und dein Arbeitgeber wissen, was bei euch die Regeln sind. Wenn der Auszahlungstermin aber schon durch ist und du nichts erhalten hast, dann sieht es so, dass du ihn wohl nicht mehr bekommst.