Gehaltsrückzahlung nach Kündigung?

1 Antwort

Du hast Anspruch auf Lohn bis zum letzten Tag deiner Anstellung. Von dem mal abgesehen könnte dich der Arbeitgeber wegen Krankheit nicht kündigen, außer du bist damit einverstanden und würdest eine Abfindung bekommen. Wenn du Urlaubsgeld in diesen Jahr bereits erhalten hast, müsstest du davon ca. die Hälfte zurück zahlen. Der Junil-Lohn wurde vermutlich schon gekürzt ausbezahlt worden. Dir stehen noch die nicht genommen Urlaubstage zu, ebenso Überstunden.