Muss man Geld nach Ferienjob zurückzahlen?

6 Antworten

Das Jobcenter wird prüfen ob von Deinem Verdienst bei McD. Geld auf Deine ALG 2 - Leistungen anzurechnen ist. Bei einem 500 € Ferienjob-Verdienst sehe ich jedoch keine große "Gefahr" ... wenn es ein regulärer Minijob gewesen wäre, sähe die Sache anders aus.

Das einzig Wissenswerte: habt Ihr diesen Job sofort dem Jobcenter gemeldet oder hat es anderweitig von der Arbeitsaufnahme erfahren?

gossipgirlxoxo1 
Fragesteller
 27.09.2020, 11:19

wir hatten diesen nicht gleich gemeldet. Stellt das ein Problem dar ?

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Agamemnon712  27.09.2020, 11:32
@gossipgirlxoxo1

Ja, das stellt ein Problem dar.

Änderungen in den Einkommensverhältnissen müssen sofort bzw. zeitnah gemeldet werden. In aller Regel bedeutet das, die Aufnahme der Erwerbstätigkeit dem Jobcenter spätestens nach Jobantritt zu melden.

Was nun außer der Einkommensanrechnung passiert, kann ich nicht genau sagen.

500 € Verdienst ist ja nicht so viel und es kommt m.M.n. auch darauf an, wann der Job dem Jobcenter gemeldet wurde und von wem = hat das Jobcenter durch ein BG-Mitglied davon erfahren oder durch Dritte.

Im allerbesten Fall passiert außer der Einkommensanrechnung gar nichts. Im hier vorliegenden Fall könnte ich mir die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenfahrens vorstellen. An die Einleitung eines Strafverfahren glaube ich hier nicht.

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gossipgirlxoxo1 
Fragesteller
 27.09.2020, 12:17
@Agamemnon712

Wenn es sich dort um eine Ordnungswidrigkeit handelt, käme es zu einer Geldstrafe?

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Agamemnon712  27.09.2020, 13:03
@gossipgirlxoxo1

Die Verhängung einer Geldbuße (nicht Geldstrafe) halte ich nicht für völlig unmöglich.

Das nächste Mal solltet Ihr Arbeitsaufnahmen sofort bzw. zeitnah melden!

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Auch wenn es sich um einen Ferienjob handelt und du die Voraussetzungen erfüllst, muss das Jobcenter prüfen was an Einkommen du in den Ferien erzielt hast, wenn du nicht über deine dir zustehenden Freibeträge kommst, die dir pro Jahr zustehen, dann wird da auch nichts auf deinen Bedarf angerechnet bzw. zurückgefordert.

Ich habe etwas bedenken, dass das Jobcenter das Geld zurückgezahlt haben möchte.

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Deine Bedenken sind richtig

Oder wozu wird das alles benötigt?

Genau dazu.

Aber Du hast Freibeträge, die berücksichtigt werden und u.U. die Leistungen nach dem SGB II mindern. Kommt es dazu, wird das mit den künftigen Ansprüchen vom JobCenter verrechnet werden.

gossipgirlxoxo1 
Fragesteller
 26.09.2020, 20:32

In wie fern Freibeträge?

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AniMusic123  26.09.2020, 20:33
@gossipgirlxoxo1

Das liegt glaube ich bei 100/150 Euro verdienst pro Monat. Soviel darf man sich in einer Bedarfsgemeinschaft zu verdienen.

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Nicht unbedingt ...

Das gilt für einen Ferienjob:

"... können bis zu 2.400 Euro anrechnungsfrei hinzuverdienen. Voraussetzungen hierfür sind:

höchstens 2.400 Euro im Kalenderjahr

Schüler hat keinen Anspruch auf Ausbildungsvergütung"

Es soll wohl überprüft werden, ob Du mehr verdient hast.

gossipgirlxoxo1 
Fragesteller
 26.09.2020, 20:37

Hatte ich in dem Fall nicht. Es waren circa 500 euro

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AniMusic123  26.09.2020, 20:42
@beangato

Du warst der einzige der die richtige Antwort wusste. Laut einer Quelle hat sich das im Juni 2020 auf 1200 euro geändert:)

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Welches Geld?

Deinen Lohn darfst du natürlich behalten. Wenn du unberechtigt Geld vom Amt kassiert hast, musst du das ggf. zurückzahlen, ja.

gossipgirlxoxo1 
Fragesteller
 26.09.2020, 20:34

Was meinst du mit „unberechtigt „?

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AniMusic123  26.09.2020, 20:35
@gossipgirlxoxo1

Ihr enthält in der Familie Leistungen. Verdient aber einer selber Geld, erhaltet ihr zu viel Leistungen und dementsprechend unberechtigt Geld vom Amt.

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