Grundsicherung?!? Sperrung durch Jobcenter?
Ich bekomme Aufstockung der Grundsicherung durch das Jobcenter, habe volle Erwerbsminderungsrente, wurde nach drei Jahren zum Gespräch vorgeladen war aber im Urlaub daraufhin alles gesperrt. Frage muss ich mich beim Jobcenter abmelden und muss ich zum Termin erscheinen.
4 Antworten
"Aufstockung der Grundsicherung" gibt es nicht, und bei voller Erwerbsminderung hat man keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld 2.
Da kann etwas nicht stimmen.
Falls tatsächlich bislang Leistungen vom Jobcenter bezogen wurden, so geschah der Entzug korrekt, wenn die Ortsabwesenheit vorher nicht genehmigt wurde.
M.M.n. solltest Du zum Termin erscheinen.
Das kann durchaus sein, muß aber nicht bedeuten, daß es korrekt war.
Faktisch ist das Jobcenter bei tatsächlicher offiziell festgestellter voller Erwerbsminderung nicht zuständig. Ggf. solltest Du Dich auf eine Rückforderung einstellen.
Du musst den Urlaub vorher absprechen und Bescheid geben und natürlich musst Du Termine wahrnehmen.
habe volle Erwerbsminderungsrente
Dann hast du eigentlich keinen Anspruch auf ALG II (SGB II) , sondern bekommst nach dem SGB XII. Oder?
Urlaub mußt du jedenfalls anmelden und darfst nicht länger als 4 Wochen, glaube ich. Dabei geht es um die Sicherstellung, dass dein Lebensmittelpunkt in Deutschland ist.
Ja muss man auch bei Grundsicherung.
Habe 4Jahre Aufstockung vom Jobcenter bekommen bei voller Erwerbsminderungsrenze