Rund und- und Rückfahrten sind zulässig, sofern die gesamte Fahrt innerhalb der zeitlichen Gültigkeit des Tickets abgeschlossen ist. Gilt das für folgendes?
Wenn ich z.B. von Frankfurt nach Berlin fahre (Nehmen wir mal an die wären beide 5 KM entfernt), ich in Berlin aussteige. Kann ich dann, wenn das Ticket von Frankfurt -> Berlin gilt, einen Zug zurück nehmen nach Frankfurt (20 Minuten) später und das selbe Ticket benutzen? Das Ticket gilt 3 Stunden laut Deutscher Bahn. Wobei das Ticket bei Anbieter 1 im Automaten gekauft wird (Westfalentarif) und ich dann Rückfahrt Anbieter 2 habe. Theoretisch müsste dass aber auch Westfalentarif sein. Kann ich also das Ticket auch für die Rückfahrt nehmen?
Hier steht auf der Website:
Rund und- und Rückfahrten sind zulässig, sofern die gesamte Fahrt innerhalb der zeitlichen Gültigkeit des Tickets abgeschlossen ist.
Wenn ich das Ticket also im Zug 1 einlöse, kann ich dass 20 minuten später trotzdem in Zug 2 benutzen?
2 Antworten
Tickets gelten für regionale Bereiche bzw. Tarifzonen. Dazu müsste es ja Regelungen seitens der Firma oder der Bahn geben, die diese Tickets ausgibt. Normalerweise gelten Tickets zwar 3h, aber nur für eine Strecke. Du kannst also nicht in Frankfurt lösen, nach Berlin fahren und mit dem gleichen Ticket zurück. Es ginge nur Frankfurt, zwischenstop in Hannover für 1h und dann weiter nach Berlin, dann dürftest du es, aber wenn du in Hannover entscheidest, doch nach Frankfurt zurück zu fahren, müsstet du ein neues Ticket lösen.
Wäre ja wie das Beispiel Frankfurt - Hannover von mir. Im Zweifel sagen dir die Geschäftsbedingungen des Ticketerstellers (meist die Bahn dazu mehr).
Bitte nutze nicht das Beispiel Frankfurt - Berlin, wenn es um den Westfalentarif geht. Das verwirrt nur und keiner weiß, auf welchen Tarif du dich beziehst.
Ich habe nicht umsonst als Beispiel angegeben, dass beide Orte nebeneinander sind. Na gut, muss ich wohl darauf hoffen, dass der Schaffner weiß, dass diese Regel existiert
Dein Beispiel ist aber kontraproduktiv. Jeder Verkehrsverbund oder Tarif hat seine eigenen Regelungen, der Westfalentarif gilt nunmal nur bei Nahverkehrsfahrten in bestimmten Teilen NRWs. Im Fernverkehr (unabhängig von der Streckenlänge) sowie außerhalb des Verbundgebietes auch im Nahverkehr gilt der Westfalentarif nicht.
Sowas verwirrt die Antwortgeber dann einfach nur und hilft am Ende niemandem.
ich will mich aber nicht selbsts doxxen. Ich gebe doch nicht die Orte her^^
Dann wird es auch schwierig, dir zu helfen. Die Nahverkehrstarife sind in Deutschland regional sehr unterschiedlich.
Dann nimm als Beispiel Münster und Bielefeld, dann passt es. Mit Berlin und Frankfurt ist es irreführend.
Ich kenne vielleicht 10 Orte in Deutschland... Woher soll ich denn Wissen ob Münster in NRW liegt? xD
Wenn du das nicht weißt, ist das ein weiterer Grund, hier die tatsächliche Strecke anzugeben, um falsche Antworten zu vermeiden.
Da die Tarife im Nahverkehr regional unterschiedlich sind, kann eine Antwort, die für eine Strecke zutrifft, für eine andere falsch sein.
Wenn es Münster und Bielefeld wäre und ich fahre wieder zurück innerhalb der 3 Stunden, kann ich trotzdem fahren zurück mit dem Ticket?