Rückzahlung Polizei Niedersachsen bei Abbruch des Studiums?
Hallo!
Ich spiele mit dem Gedanken, mein Studium bei der Polizei in Niedersachsen zu beenden. Dabei entstehen Rückzahlungen der Anwärterbezüge, jedoch weiß ich nicht, in welcher Höhe diese Rückzahlungen sind.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Liebe Grüße!
2 Antworten
Schau mal in die Verträge, die du unterschrieben hast.....
Da muss es ganz genau drinstehen - falls da nichts steht, kann auch nichts zurückgefordert werden.
Da steht zwar drin, dass was zurück gezahlt werden muss, jedoch nicht wie viel...
Danke trotzdem! :)
Du darfst von deinem Anwärtergrundbetrag 500€ Eigenbedarf abziehen. Der Rest ist rückforderungsberechtigt. Allerdings auch max 10.000€ und auch nur, wenn du bereits 6 Monate dabei warst.
Es gibt noch andere Gründe, wo man nicht rückzahlen muss. Z.B. wenn man im öffentlichen Dienst bleibt oder nur die Laufbahn wechselt.
Ich suche nochmal einen Link raus.
Gruß S.
Vielen Dank für die Antwort!
Ich bin seit 1,5 Jahren im Studium, also mehr als 6 Monate.
Woher kommt die Info, dass max. 10.000€ zurückverlangt werden dürfen?
Danke für den beigefügten Link.
Liebe Grüße
Guten Morgen, beim Durchsehen des beigefügten Links habe ich leider bisher nicht finden können, dass die Obergrenze der Rückzahlungen 10.000€ beträgt.
Könnte ich dazu noch einmal eine Info erhalten?
Liebe Grüße!