Rückleuchten folieren?Ä?

2 Antworten

Das hierdurch die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt.

§ 69 StVZO zufolge handelt es sich um eine
Ordnungswidrigkeit, wenn das Fahrzeug trotz nicht vorhandener Erlaubnis
in Betrieb genommen oder dies angeordnet wurde. War letzteres der Fall
und die Sicherheit im Straßenverkehr wurde dadurch zusätzlich gefährdet, so kann es bereits um ein Bußgeld in Höhe von 135 Euro gehen.  In beiden Fällen gibt es außerdem einen Punkt in Flensburg.

Das Fahren ohne Betriebserlaubnis wird in der Regel mit einem Bußgeld von 50 Euro geahndet. Wurde dadurch eine Gefährdung des Verkehrs herbeigeführt, sind ein Bußgeld von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg die Konsequenz.

ist nicht zugelassen,an beleuchtungsanlagen darf nicht manipuliert werden