Rucksack zwischen den Beinen beim Roller fahren. Ist das verboten oder nicht?

2 Antworten

§22 StVO:

(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

Heißt: Am Gepäckhaken zulässig, nur mit den Beinen gehalten nicht erlaubt.