Rottweiler in Mietswohnung?

6 Antworten

Es bringt dir gar nichts uns hier nach der Einschätzung des guten Willens des Vermieters der Wohnung deines Vaters zu fragen...

Das einzige was wirklich zählt: dein Vater soll sofort, d.h.: möglichst heute noch, den Vermieter kontaktieren, ihm die Situation erklären und den Vermieter bitten, ihm die Haltung eines Rottweilers zu erlauben. Diese Erlaubnis soll er sich schriftlich als Anlage zu seinem Mietvertrag geben lassen.

Dann ist alles im grünen Bereich.

Hat dein Vater genügend Zeit sich auch tagsüber ausreichend um den Hund zu kümmern? Es ist nicht damit getan, den Hund mal eben in den Garten zu schicken wenn der mal pieseln will...

So richtig tolle Rottweiler sind echte Charakterköppe; die wollen geführt und angeleitet werden - liebevolle Konsequenz in der Erziehung ist da rund um die Uhr angesagt.

Ich drück die Daumen für das Gespräch mit dem Vermieter - und alles Gute für den Hund!

carinask 
Fragesteller
 18.04.2015, 11:11

Vielen dank für deine ausführliche Antwort. Im Moment muss mit den Vermietern noch etwas anderes wichtiges geklärt werden. Daher kommt es zur Konfrontation höchstwahrscheinlich erst nächste Woche.

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20amigo14  18.04.2015, 11:13
@carinask

oh bitte... Keine Konfrontationen!!! Dann ist meistens am Ende der Hund der Leidtragende...

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carinask 
Fragesteller
 18.04.2015, 11:19
@20amigo14

Doch die Konfrontation ist meistens nicht schlecht schlecht. Damit können sich die Vermieter slebst überzeugen das der Hund ganz "lieb" ist.

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Tasferal  18.04.2015, 12:17
@carinask

In diesem Fall wäre sehr wahrscheinlich eine verbale Konfrontation im nicht angemessenen Ton und der "Kampfhund" kontraproduktiv. Meine Meinung.

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inicio  19.04.2015, 16:56
@carinask

normaler und sinnvoller weise holt man sich bevor man sich einen hund holt die erlaubnis diesen zu halten!!!

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carinask 
Fragesteller
 20.04.2015, 06:32
@inicio

ja der hund kommt von privat sprich wir könnten uns ihn "ausleihen"

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Ist die Hundehaltung im Mietvertrag erlaubt? Wenn ja, spielt es in manchem Bundesländern keine Rolle ob Rotti oder Pudel.

Ist die Hundehaltung ausgeschlossen, habt Ihr schlechte Karten.

Steht nichts im Mietvertrag, müßt Ihr fragen.

Da in manchen Bundesländern der Rotti zu den gefährlichen Rassen zählt, solltest Du erst einmal schauen, ob das in dem Bundesland wo Ihr lebt, auch der Fall ist. Wenn ja, solltet Ihr so oder so eine Vermietererlaubnis einholen - auch wenn die Hundehaltung als solches erlaubt ist.

Ich würde den Vermieter einfach nett fragen. Der Kleine ist jetzt erst 5 Monate alt - nehmt ihn mit zum fragen. Es ist immer anders nur zu fragen oder einen süßen Hundewelpen dabei zu haben. Wenn Ihr die Erlaubnis bekommt, sollte dieses schriftlich festgehalten werden.

Sollte der Rotti bei Euch als gefährlich gelten, wäre es von Vorteil vorher die Zusagen der Nachbarn schriftlich einzuholen und dann erst zum Vermieter zu gehen. Denn bei einer gefährlichen Rasse kann es gut sein, dass der Vermieter dies nicht akzeptiert wegen der anderen Nachbarn.

Ich würde ein kleines Schriftstück aufsetzen wo drin steht, dass die Nachbarn mit dem Rotti einverstanden sind (schreib bitte Name des Hundes und Rasse dazu) mit allen Namen der Nachbarn und Platz für das Datum und die Unterschriften und dann würde ich einen Nachbarn nach dem anderen mit dem Hund zusammen besuchen gehen. Den Hund vorstellen, ein bisschen erzählen was man denn so vor hat und dann nachfragen, ob der Nachbar irgendein Problem damit hat und ihn dann um die Unterschrift bitten.

Viel Glück

Vermieter sind unterschiedlich. Gibt die, die Hunde mögen, und die, die keine Hunde mögen. Müsst ihr schon direkt mit dem Vermieter abklären. Je nachdem, wie lange ihr dort wohnt, könnte das Vertrauensverhältnis groß genug sein um dem Rotti zuzustimmen. Kommt aber natürlich auch drauf an, wie lange dein Papa auf Arbeit ist oder aus sonstigen Gründen nicht daheim ist und der Hund dadurch alleine ist..

carinask 
Fragesteller
 18.04.2015, 12:22

Mein Vater arbeitet von Zuhause aus

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Laleluz  18.04.2015, 14:10

Das wäre schonmal ein gutes Argument dem Vermieter gegenüber. Heißt, der Hund ist tagsüber nicht alleine, ist also nicht laut und zerstört nicht die Wohnung. Und kann quasi jederzeit raus.

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Ausschlaggebend ist hier alleinig was im Mietvertrag steht. Ist Hundehaltung erlaubt gibt es keine Probleme. Braucht man für Hundehaltung eine Genehmigung, liegt es im pflichtgemäßen Ermessen des Vermieters. Hier muss er auch die anderen Mieter berücksichtigen. Ein Rottweiler zählt als "gefährlicher Hund". Da ist das Ermessen auch recht eingeschränkt. Hundehaltung kann auch, je nach Klausel, verboten werden.

Wird der Hund ohne Genehmigung gehalten kann es eine Abmahnung geben und danach ist eine Kündigung der Wohnung rechtens.. 

inicio  18.04.2015, 11:42

nicht in jedem bundesland ist ein Rottweiler ein listenhund..aber das ist ds erste um dass sich ein "rottifan" kuemmern muss, welche auflagen an seinem wohnort zu erfuellen sind...

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xAdmiralAckbarx  18.04.2015, 13:56
@inicio

Das ist völlig egal! Ein Rottweiler wird allg. gesehen als gefährlicher Hund eingestuft. Mietrecht ist nun mal eine ganz eigene Thematik!

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20amigo14  18.04.2015, 22:51
@xAdmiralAckbarx

Ein Rottweiler wird allg. gesehen als gefährlicher Hund eingestuft.

bei dir vielleicht - normale Menschen halten Rottweiler für ganz normale große Hunde...

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xAdmiralAckbarx  19.04.2015, 04:10
@20amigo14

Ich habe nie geschrieben, dass ich einen Rottweiler als gefährlich ansehe.. Es geht aber einfach nur darum was gängige Mietrechtspraxis ist und dort ist der Rottweiler grundsätzlich als gefährlich eingestuft.. 

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Wenn der Vermieter es erlaubt ist das kein Problem. Wenns keine Hundefreunde sind, hat man jedoch kaum Chancen.