Rotlichtvertoß anzeige machen?

10 Antworten

Wenn mein vordermann über rot fährt aber kein unfall verursacht & niemanden dadurch in dem moment gefährdet hat und ich das noch auf dashcam habe kann ich die person dennoch anzeigen anhand des kennzeichen ohne aber zu wissen wer gefahren ist?

Nein.

Dashcams dürfen nicht zum „anschwärzen“ verwendet werden sondern nur im Falle eines Unfalls an dem man auch selber betroffen/beteiligt ist als Beweismittel.

Wurde schon vor längerer Zeit von Gerichten so entschieden.

Siehe https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/dashcam/

Alles Andere wäre ein unerlaubter Eingriff in die Privatsphäre der gefilmten Person. Gehst Du mit dem Video zur Polizei, dann bekommt Du selber im Zweifel ein Bußgeld.

Zitat aus dem Artikel:

Im Falle einer unzulässigen Verwendung von Dashcams können die Datenschutzaufsichtsbehörden Bußgelder verhängen. 
Das Bayerische Landesamt für Datenaufsicht hat angekündigt, dass es in Zukunft bei Kenntnis der Weitergabe der mit einer Dashcam aufgenommenen Videofilme an Polizei, Versicherung oder Internet prüfen werde, ob im konkreten Fall der Erlass eines Bußgeldbescheides angezeigt ist. 
(…)
Strafverfolgung : Nur Polizei darf filmen
Bußgelder drohen auch, wenn Privatleute mit ihren Aufnahmen ein Fehlverhalten anderer bei der Polizei anzeigen wollen. Videoaufnahmen zur Strafverfolgung sind nur der Polizei erlaubt, und auch dies nur in engen Grenzen. 

Anhand eines Kennzeichens kann man Niemanden anzeigen. Woher soll man wissen, wer gefahren ist?

Mit einer dashcam-Aufnahme zur Polizei zu gehen ist keine gute Idee. Dafür sind die Kameras nicht gedacht und auch nicht zugelassen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hier antworten ja mal wieder die echten Oberexperten, einfach unglaublich.

  1. Das anlassbezogene (!) Aufnehmen von insbesondere schwerer wiegenden Ordnungswidrigkeiten ist NATÜRLICH zulässig! Es verstößt in dem Moment auch nicht gegen Persönlichkeitsrechte, das ist kompletter Blödsinn!
  2. Du kannst SELBSTVERSTÄNDLICH Ordnungswidrigkeiten anzeigen! Ob derjenige Feuerwehrmann ist und deshalb über rot fahren durfte, wird hinterher geklärt, das kann man selbst nicht wissen. Da vermutlich unter 1% aller Rotlichtverstöße "gerechtfertigt/erlaubt" sind, muss man auch nicht von so einem Fall ausgehen.
  3. Es gibt dazu bereits Urteile, ihr Experten *facepalm* https://oberlandesgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Medien/_Dashcam_-Aufnahmen+koennen+zur+Verfolgung+schwerwiegender+Verkehrs-ordnungswidrigkeiten+grundsaetzlich+verwertet+werden/?LISTPAGE=1178164
  4. Das Argument, dass man den Fahrer eh nicht ermitteln kann und eine Anzeige deshalb sinnlos ist, ist ebenfalls Blödsinn. Beim ersten Mal kann das natürlich durchaus so laufen, dass der Fahrzeughalter einfach sagt, dass er nicht gefahren ist und auch nicht weiß, wer es war. Die unmittelbare Folge wird dann allerdings ein Fahrtenbuch sein! Wird dieses beim zweiten Mal nicht geführt, gibt's dann richtig Ärger für den Halter!
Woher ich das weiß:Recherche

Er kann es ja mit nicht groben Verstoss gemacht haben oder hat es zu späth bemerkt, dachte kommt noch über Orange drüber, willst es wirklich machen ?

Könnte ein berechtigter gewesen sein, der zu einen Einsatz musste.

Du hast ja auch nichts davon.

Vielleicht bekommst du noch Ärger da du länger gefilmt hast mit Dash Cam.

Hinter mir als ich noch über orange fuhr, erste sec. Da zu nah an Ampel dran und hinter mir 100 % über rot fuhr oder als ich als Fussgänger an Ampel stand, habe ich das schon oft gesehen, da würde ich mit Anzeigen machen nicht mehr fertig werden.