Rote Ampel Verstoß?
Hey Leute, ich habe riesiges Interesse auf diese Frage. Und zwar habe ich vor kurzem gehört das ein Rotlicht Verstoß nur gilt wenn man tatsächlich sichtlich über rot fährt sprich wenn der Fahrer selbst die Ampel noch als rot erkennt. Anders soll es sein wenn der Fahrer die Ampel noch aus orange sieht und somit quasi nur das halbe Auto über die Haltelinie ist und das Heck würde die rote Ampel überqueren, somit soll das nicht als Verstoß gelten. Weiß jemand dazu was genaues bzw. weiß jemand es ganz genau ?
danke im Voraus
5 Antworten
Nennt sich dann "Mißachten der Geldphase" und kostet nur 10 Euro
Ja das stimmt... Sollte dir Ampel kurz vor dir umschwenken fahr drüber und mach keine Vollbremsung lernt man auch in der Fahrschule
Es gilt erst als Verstoß, wenn die Ampel mindestens 1 Sekunde auf ror war.
Ein Rotlichtverstoß liegt immer dann vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer trotz roter Ampel los- oder weiterfährt, zum Beispiel in die Kreuzung. Eine entscheidende Rolle spielt hierbei die Haltlinie. Wenn diese überfahren wird, aber das Fahrzeug kurz hinter ihr zum Stehen gebracht wird, so dass der geschützte Bereich noch nicht überfahren wurde, liegt lediglich ein Haltlinienverstoß vor. Dann wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro fällig.
Einfacher und qualifizierter RotlichtverstoßDeutlich teurer wird es aber bei Überfahren einer roten Ampel. Dann liegt ein so genannter Rotlichtverstoß vor. Entscheidend für die Höhe der Geldbuße ist die Zeit, wie lange die Ampel bereits auf Rot stand, beziehungsweise ob eine Gefährdung hinzukam. Hierbei wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß unterschieden.
Von einem einfachen Rotlichtverstoß wird ausgegangen, wenn die Ampel überfahren wird und dabei weniger als eine Sekunde Rot ist. Die Folge: 90 Euro Bußgeld und ein Punkt im Verkehrseignungsregister in Flensburg. Werden zusätzlich andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, andere Autos oder Gegenstände beschädigt, werden zwei Punkte fällig, das Bußgeld erhöht sich auf bis zu 200 Euro und es gibt einen Monat Fahrverbot.
War die Ampel länger als eine Sekunde Rot, so spricht man von einem qualifizierten Rotlichtverstoß: 200 Euro und zwei Punkte in Flensburg. Hinzu kommt ein Monat Fahrverbot. Auch hier gilt: bei Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer oder Beschädigungen steigt die Höhe des Bußgeldes auf bis zu 320 Euro
https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/rote-ampel-ueberfahren/
Du hast zum Einen schon recht mit dem, was du da aufgeschnappt hast. Je nach Situation kann dir das aber auch anders ausgelegt werden. Vor dem Schalten auf Rot kommt bei den allermeisten Ampeln noch das gelbe Licht. Und das besagt im Straßenverkehr (daher sind auch Blinker gelb) grundsätzlich: Warnung, hier passiert was, Tempo verringern. Wenn man sich daran hält, kommt der von dir beschriebene Fall weitaus seltener vor, als man gemeinhin annimmt. Wenn also die Polizei nahe einer Ampel derartige Kontrollen durchführt und sieht, wie du trotz gelber Ampel ordentlich Gas gibst, anstatt zu verlangsamen, dann wirst du auch Probleme bekommen, wenn du de facto die Umschaltung auf Rot nicht mehr selbst unmittelbar sehen konntest.