Rote Ampel überfahren?

1 Antwort

Bitteschön:

Leuchtet das Rotlicht beim Einfahren in den Gefahrenbereich weniger als eine Sekunde, liegt ein sogenannter "einfacher Rotlichtverstoß" vor. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Überfahrens der Haltelinie. Ist keine Haltelinie vorhanden, ist das Einfahren in den Gefahrenbereich maßgeblich. Das bedeutet, dass bspw. kein Rotlichtverstoß vorliegt, wenn man zwar die Haltelinie überfährt, aber noch vor der Kreuzung zum Stehen kommt. Bei einem einfachen Rotlichtverstoß werden ein Bußgeld von immerhin 90 Euro und ein Punkt in Flensburg verhängt.

https://www.e-recht24.de/artikel/verkehrsrecht/8448-rote-ampel-ueberfahren.html#rotlichtverstoss

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https://www.gutefrage.net/frage/wer-kann-helfen-rotlichtverstoss