RollerReifen mit schlauch oder ohne?

2 Antworten

Du baust das Vorderrad aus, ist nur 1 Schraube , Achse rausziehen -fertig, und bringst es zu irgendeinem Reifenfritzen deiner Wahl . Auch KFZ Werkstätten machen das. Die erledigen das . So n Reifen kostet rund 25€ und der Einbau nen 5er..Normal sind alle Schlauchlos..

Hallo,
neue Reifen sind ohne Schlauch.

Baue zuerst das Vorderrad aus und gehe damit zu einem Reufenhändler, so dass er sich den Reifen anschauen kann.
Eventuell kann man einen Schlauch einziehen.

Falls nicht, dann frage gleich, was die Montage vom Mantel kostet, wenn man einen eigenen mitbringt.

Vielleicht ist ja auch nur das Ventil kaputt.
Mir wurde hinten das Gummi am Ventil mutwillig kaputt gemacht. 😤

Wenn Du neue Reifen kaufst, dann denke daran, dass es Pflicht für Winterreifen gibt und kaufe am besten direkt Allwetterreifen.

http://www.t-online.de/auto/technik/reifen/id_43448668/winterreifenpflicht-gilt-auch-fuer-motorraeder-und-motorroller.html

(3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 im Sinne der Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung vom 26. April 2012 (BGBl. I S. 679) dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn nur an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung Anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.
Quelle:
https://dejure.org/gesetze/StVO/2.html