Roller Spiegel Größe?

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Hallo,hier haste den Gesetzesauszug.

§56 Rückspiegel und andere Spiegel

Kraftfahrzeuge müssen Spiegel haben, sie so beschaffen und angebracht sind, daß der Fahrer nach rück- und seitwärts alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann. Krafträder, die vor dem 1.1.90 zugelassen worden sind, genügt ein Rückspiegel links. Die Größe der spiegelnden Fläche muß mindestens 60 cm² betragen.

Hinweis: Nach EG-Norm müssen runde Rückspiegel mindestens 10 cm Durchmesser haben, ovalförmige Spiegel mindestens 15 cm (quer) und 10 cm (hoch) haben. Nach ECE-Norm muß die spiegelnde Fläche mindestens 69 cm² betragen.

Diddy57  24.07.2013, 22:34

..danke fürs Sternchen ! -:)

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