Roller fahren mit Motorradführerschein?

4 Antworten

Dazu musst du mal definieren, was du meinst. "Roller" ist keine Fahrzeugklasse. Es gibt Kleinkrafträder, Leichtkrafträder und Krafträder. Und in allen 3 Klassen gibt es Roller, denn die gibt es von 50ccm (wo schon eine Mofa Prüfbescheinigung ausreicht) und 3 PS bis 650ccm und über 60 PS (wo ein offener Motorradführerschein der Klasse A benötigt wird). 
Prinzipiell darf man mit einem offenen Motorradführerschein der Klasse A so schnell fahren, wie das Zweirad fahren kann. 
Allerdings: Kleinkrafträder haben eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h (Ausnahme: Simson Mopeds bis 1992, die dürfen mit 60 km/h gefahren werden). Wenn man nun den Klasse A Führerschein hat, dürfte man theoretisch auch schneller damit fahren. Aber das lässt die Zulassung und die Versicherung nicht zu, denn wenn da nur ein kleinesVersicherungsschild dran ist und man die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit überschreitet, dann fährt man mit erloschener Betriebserlaubnis und ohne ausreichenden Versicherungsschutz. 

Die Geschwindigkeit hat zunächst einmal nur zweitrangig etwas mit dem Führerschein zu tun. Wichtig ist vorrangig, welchen Hubraum und welche Motorleistung das Zweirad hat.

  • Mit der Führerscheinklasse A1 (ab 16) darf man Leichtkrafträder bis 125 cm³ Hubraum und 11 kW Motorleistung jahren.
  • Mit der Klasse A2 (ab 18) darf ich Zweiräder bis 35 kW Motorleistung fahren.
  • Die Klasse A (ohne Einschränkung) kann man mit 18 noch nicht erwerben.

Die Höchstgeschwindigkeit spielt hierbei keine Rolle.

Unbegrenzt, aber welchen Motorradführerschein hat er genau?? Mit jedem Motorradführerschein (a1, a2, und a) darf man unbegrenzte kmh fahren. Die Frage ist aber wie viel KW der Roller hat. Mit dem A1 darf er höchstens 11 haben mit dem a2 höchstens 35 und den A kann er noch gar nicht haben, da man den frühestens erst mit 20 machen kann. lg

drhouse1992  23.08.2015, 09:29

Falsch. Wenn es sich um ein Kleinkraftrad mit 50ccm handelt, was mit einem Versicherungskennzeichen betrieben wird, dann gilt IMMER die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit. 
Ist es als z.B. eine 50ccm Vespa mit Versicherungskennzeichen, dann darf man die auch mit dem offenen Führerschein der Klasse A nur mit 45 km/h fahren. Man hätte zwar eine ausreichende Fahrerlaubnis, um die Vespa ungedrosselt zu fahren, jedoch lassen das die Betriebserlaubnis und das Versicherungskennzeichen nicht zu. Denn dann würde man ohne Betriebserlaubnis und ohne ausreichenden Versicherungsschutz fahren. 

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Hängt davon ab, was es für ein Roller ist - und wie er zugelassen ist. Einen 50er Roller bekommst du nicht mit 100 km/h zugelassen, der darf nur 45 fahren.

derhandkuss  23.08.2015, 08:29

Da siehst Du die Sache falsch! Es gibt auch so einige (ältere) Roller mit 50 cm³ Hubraum und mehr als 45 km/H. Hier mal ein klassisches Beispiel, die Zündapp RS 50:  http://klassikroller.de/z%C3%BCndapp-rs-50-super-1972/  Die bekommst Du durchaus als Leichtkraftrad zugelassen. Dafür benötigst Du aber mindestens die Führerscheinklasse A1.

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