Rettungssanitäter M1 Abschlußprüfung?

2 Antworten

In manchen Bundesländern existieten auf Landesebene keine Rechtsverordnung über die Ausbildung von Rettungssanitätern und Rettungshelfern, dann entscheidet die jeweilige Rettungsdienstschule darüber, ob man nach dem Grundlehrgang eine Prüfung ablegt und wenn ja, wie diese gestaltet ist. Gibt es eine entsprechende Rechtsverordnung über die Ausbildung, dann ist darin geregelt, wie die Prüfung abläuft.

Bei mir war die Rettungshelfer- Prüfung am Ende des Rettungssanitäter- Grundlehrganges folgendermaßen aufgebaut:

1.) Schriftliche Prüfung mit 50 Prüfungsfragen und

2.) Praktische Prüfung, bestehend aus einem Fallbeispiel pro Team und einer Einzelmaßnahmenprüfung, die nicht im Team sondern einzeln abgelegt worden ist. In der Einzelmaßnahmenprüfung, kamen solche Sachen dran wie endotracheale Intubation vorbereiten und assistieren, periphervenösen Zugang und Infusionslösung vorbereiten und bei der Anlage assistieren oder Medikamente aufziehen.

Geprüft wurden wir im praktischen Teil von jeweils zwei Fachprüfern (Notfallsanitätern, einer davon hatte die Qualifikation als Praxisanleiter nach der NotSanAPrV).

Mfg

davidm2021 
Fragesteller
 11.08.2021, 16:34

In kurze Zeit soviel Sachen lernen !

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Rollerfreake  11.08.2021, 16:52
@davidm2021

Ja, deswegen empfielt es sich auch im Voraus bereits mit der Theorie anzufangen. Die Dozenten an der Rettungsdienstschule haben gar nicht die Zeit, die Theorie komplett zu unterrichten, sie schneiden die Themen nur an. Mein Dozent sagte zu uns Teilnehmern immer: "Mein Unterricht ist nur eine Anleitung zum Selbststudium, die Theorie lernen müsst ihr zu Hause". Wer keine Vorarbeit leistet, wird daher während des Grundlehrganges jeden Abend noch 2 bis 3 Stunden sitzen und lernen.

Mfg

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Moin.

Was ist in diesem Zusammenhang "M1"?
Ich habe damals nach den 160h Theorie zusammen mit den Rettungshelfern eine schriftliche Prüfung ablegen müssen und nach Abschluss der gesamten RS-Ausbildung (Schule, Krankenhaus, Rettungswache, Abschlusslehrgang) sowieso die eigentliche Abschlussprüfung.

Nach etwas Recherche im Internet im entsprechenden Gesetzestext (für NRW)

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=16727&vd_back=N919&sg=0&menu=0

finde ich da allerdings nichts von einer Prüfung nach dem schulischen Block, dort wird nur von der Abschlussprüfung geschrieben.

Das tolle an der RS- Ausbildung ist, dass sie nach Länderrecht abläuft, also jedes Bundesland eigene Verordnungen, die Ausbildung betreffend hat.