Retoure kam zurück - was nun?
Hallo zusammen,
ich habe mir im Internet einen Pool bestellt. Dieser wurde von einem deutschen Händler verkauft, jedoch direkt vom Hersteller aus Frankfreich verschickt. Das Pkaet (ungefähr 40 KG) kam per Spedition. Da das Paket beschädigt ankam und der Pool am Folgetag der Lieferung über 100€ günstiger angeboten wurde (Warenwert dann 250€), wollte ich den Pool zurückschicken. Der Händler schickte mir ein Retourelabel für DHL. Darauf sah ich schon, dass das Paket zurück nach Frankreich sollte.
Das Paket habe ich bei DHL abgegeben. 10 Tage später kam unser Postbote und sagte, dass er einen Pool für mich dabei hat. Ich schaute mit Ihm in den Lieferwagen
und sah mein verschicktes Paket völlig beschädigt im Wagen liegen. Der komplette Boden des Pakets war aufgerissen und es fehlten schon Teile.
Das Paket wurde von DHL nach Frankreich gebracht, aber die französchische Post hat es nicht wegen des Gewichtes angenommen. Also ist es wieder zurück zu uns gekommen (insgesamt ca. 2000 KM).
Ich habe direkt eine Schadensmeldung aufgegeben und das Paket angenommen. Nun steht der Pool in der Garage und der Händler will eine Spedition vorbeischicken. Diese Aussage ist nun aber auch wieder eine Woche her.
Bezahlt wurde per Klarna-Rechnung und aufgrund der Retoure wurde das Geld nicht abgebucht und die Bestellung abgeschlossen. Nun habe ich das Geld und den Pool.
Was würdet ihr nun machen? Ich kann ja wohl kaum einfach den Pool behalten? Wie lange sollte ich warten, bis ich das Paket umlagern/verschenken/verkaufen kann? Er nimmt halt
den Garagenparkplatz weg...
Beste Grüße und schönes Wochenende!
4 Antworten
Sicher kannst du es behalten!Es ist ihr Fehler also dein Glück!Ich würde es nach ein 3-4 Wochen hergeben!
Fürs nächste mal: wenn du siehst, dass ein Paket schon von Außen beschädigt ist: nimm es NICHT an!
Da stimme ich dir grundsätzlich zu, nur lasse ich meist alles im Carport abstellen, da ich nie in der Woche zuhause bin.
Du hast alles richtig gemachz. Setze eine Frist, schriftlich, per Enbschreiben mit Rückantwor.,
Du musst dem Händler nur schriftlich eine angemessene Frist ( 2 Wochen zB) setzen indem er den Pool abholen lassen kann. Andernfalls fallen Lagerkosten i.H.v. x€ pro Tag an.
Gerne übernimmst du auch gegen Kostenübernahme von Summe X die Entsorgung des unbrauchbaren Artikels.
MFG drunter und ab dafür.
Das klingt gut. So ein Schreiben werde ich dann mal aufsetzen. Vielen Dank!
Der Fehler liegt doch eindeutig beim Händler... Weder fr. Post noch DHL kann da was für. Ich setze eine Frist und lasse Kosten für Lagerung und Entsorgung weg. Wenn die sich innerhalb der Frist nicht melden, geht's halt weiter.
Ahja. Und was ist wenn das Versandunternehmen das Paket beschädigt hat ? Du glaubst ja wohl selbst nicht das ein Verkäufer ein kaputtes Paket zur Filiale bringt.
Wie oft wurden bei mir schon Pakete beschädigt dank DHL/Hermes .
Und wie oft hab ich schon Paketboten gesehen die die Pakete ins Auto werfen.
Der Händler hat das Retourenlabel geschickt und DHL damit beauftragt. Das die französische Post das nicht annimmt ist damit nicht das Problem des FS.
Falsch:
https://www.recht-finanzen.de/forum/affich-39110-aufbewahrungspflicht-fuer-falsche-lieferung