Müssen die Handwerker den ganzen Raum streichen oder nicht? Auf welchen Renovierungsumfang haben Mieter Anspruch bei unverschuldeter Schimmelbeseitigung?

5 Antworten

Nein, in diesem Fall müssen die Handwerker nur dem Auftrag folgend den Schimmel sachgerecht beseitigen und die Wände und Decken dann dann lediglich wieder in einen brauchbaren Grundzustand versetzen, bzw. im Bad dementsprechend gegen Feuchtigkeit zu versiegeln.

Die individuelle Farb- / und Tapetengestaltung Deiner Räume müsstest Du dann in der Regel selbst übernehmen, wenn die behandelten Flächen nur einen kleinen Teil der gesamten Wandflächen ausmachen.

heurekaforyou  25.11.2015, 06:15

Woher nimmst du die Behauptungen, und Ratschläge die du hier verteilst?

Ganz so einfach wie du dir das vielleicht vorstellst ist die Sache nämlich bei Weitem nicht.

Da ich aufgrund deiner Aussagen davon ausgehe das es sich lediglich um deine eigenen Vermutungen und nicht um Bestimmungen geht, erkläre ich mal kurz warum deine Statements nicht passen.

Nein, in diesem Fall müssen die Handwerker nur dem Auftrag folgend den Schimmel sachgerecht beseitigen und die Wände und Decken dann dann lediglich wieder in einen brauchbaren Grundzustand versetzen

Hättest du deine Antwort auf den ersten Satz beschränkt, hätte es vollkommen gereicht. "Die Handwerker müssen ihrem Auftrag folgend arbeiten"

Alles was du danach geschrieben hast sind einfach nur Vermutungen deinerseits.

Fakt ist: Zwischen Vermiter und dem Handwerker besteht ein sog. Werkvertrag in dem detailliert beschrieben ist, welche Arbeiten wann, in welchem Umfang und zu welchem Betrag auszuführen sind.

Zum einem ist der Handwerker an den Vertrag gebunden und zum anderen wäre schön dumm, wenn er Arbeiten übernehmen würde, für die er nicht bezahlt wird - oder?

Du beschreibst jedoch sehr detailliert wozu der Handwerker vertraglich verpflichtet ist. Ein Vertrag nach deinen Vorstellungen wäre das Papier nicht wert auf dem er steht.

1. den Schimmel sachgerecht beseitigen

Das ein gewerbliches Unternehmen fachgerecht arbeitet setzt der Gesetzgeber voraus. Darauf darf sich der Verbraucher verlassen und muss nicht zusätzlich als Leistungsmerkmal erwähnt werden.

2. Wände und Decken dann dann lediglich wieder in einen brauchbaren Grundzustand versetzen.

Was muss man sich denn deiner Meinung nach unter einem "brauchbaren Grundzustand" vorstellen - Und wann ist der Grundzustand von Wand- und Deckenflächen "unbrauchbar?".

3. Das Bad gegen Feuchtigkeit versiegeln

Mal abgesehen das dieses Vorhaben in einem Badezimmer kaum
umzusetzen ist, würde eine Versiegelung gegen Feuchtigkeit die Schimmelbildung  noch fördern.

Dir jetzt zu erklären wie Schimmel entsteht, was das Wachstum fördert und wie welche Schimmelart nachhaltig bekämpft werden kann, dauert zu lange. Kannste aber leicht googlen: "Schimmelbildung" reicht.

4. Die individuelle Farb- / und Tapetengestaltung Deiner Räume müsstest Du dann in der Regel selbst übernehmen, wenn die behandelten Flächen nur einen kleinen Teil der gesamten Wandflächen ausmachen.

Was heißt in der Regel und wer bestimmt nach welchen Kreterien was ein kleiner Teil einer Wand- bzw. Deckenfläche ist?

Die Regel auf die du dich hier beziehst heißt ganz einfach Mietrecht. Und tatsächlich sind hier die Rechte und Pflichten für Mieter und Vermieter in Form von Gesetzen geregelt.

Gesetzlich geregelt ist z.B., dass eine Vermieter unter gewissen Voraussetzungen nicht verpflichtet ist den ganzen Raum zu renovieren, sondern nur einzelne Wände.

Geregelt ist aber auch, dass der Vermieter dem Mieter eine vertragsgemäße Raumgestalung zur Verfügung stellen muss und nicht frei entscheiden kann welcher Teil einzelner Decken- und Wandflächen in Blau oder weiß gestrichen wird.

Hätte der Vermieter die rechtliche Freiheit sich im Rahmen seiner Renovierungspflicht von Wand und Deckenflächen nach belieben auch für 2 unterschiedliche Farbtöne zu entscheiden, stellst sich doch die Frage, warum er nicht auch 3 oder 4 nehmen kann?

Wenn Schadensverursacher frei entscheiden könnten welche Maßen zur Regulierung ausreichend sind, könnten Versicherungen Millarden sparen!

Und unter gesetzlichen Gesichtspunkten, wonach der Verursacher für den Schaden haftet, müsste man sich die Frage stellen, weshalb die Schadensregulierung bei Wohnungen grundsätzlich anders behandelt werden sollte als im KFZ-Bereich.

Demnach müsste eine Autobesitzer der einen Wagen hat, nach einem Unfall auch einen gelben Kotflügel akzeptieren, wenn dieser nach deiner Aussage "brauchbar" ist. Das ist er, wenn er baugleich mit dem Original ist. Die Farbe spielt bei Funktionalität nämlich überhaupt keine Rolle!

Wäre das für dich in Ordnung - Müsste es eigentlich, denn unterschiedliche Farben bei der Raumgestaltung scheinen für für dich ja auch ordnungsgemäß zu sein.

Also du siehst schon, dass das was du da erzählst nicht so richtig stimmen kann.

Letztendlich spielen aber verschiedene Aspekte eine entscheidene Rolle.

Wurde ein Raum 10 Jahre nicht gestrichen und von einem Kettenrauer bewohnt, sind die Chancen auf eine Komplett-Renovierung durch den Vermieter denkbar schlecht.

1

Das musst du nicht hinnehmen. Die müssen den ganzen Raum streichen, wenn sie zu blöd sind, den passenden Farbton zu mischen. Das müssen Stümper sein, sorry, aber jeder Maler kann den richtigen Farbton anmischen.

Frage0711 
Fragesteller
 24.11.2015, 12:01

Moin Steffen, 
es mir relativ Latte ob die den  Farbton hinbekommen oder nicht, Weiß wäre auch okay :) Aber habe ich einen Anspruch drauf das der komplette Zimmer gestrichen wird? 

0
steffenOREO  24.11.2015, 12:02
@Frage0711

Das ist natürlich nicht latte. Wenn sie den passenden Farbton hin kriegen, hast du KEINEN Anspruch auf einen Komplettanstrich!

0
Frage0711 
Fragesteller
 24.11.2015, 12:05
@steffenOREO

und diese Info ist save? Mein Verhältnis zum Vermieter ist eh nicht das beste, will nicht unnötig ne weitere Baustelle aufmachen 

0
steffenOREO  24.11.2015, 19:00
@Frage0711

Die Info ist very safe. Nur der schimmelbefallene Teil  muss saniert werden, nicht das komplette Zimmer. Die Farbe muss dem Farbton der restlichen Wand entsprechen. Bei der heutigen Technik mit einem Farbleser ist das aber gar kein Problem.

0
heurekaforyou  25.11.2015, 04:17
@Frage0711

Auf jeden Fall hast du Ansprüche!

Der Vermieter ist verpflichtet den Raum zumindest in den vertragsmäßigen zustand zu versetzen.

Eventuell hättest du dir noch gefallen lassen müssen, dass die Wand mit dem Fenster auf dem Bild nur weiß gestrichen wird.

Aber kein Mieter muss sich gefallen lassen, dass er 2-farbige Decken und Wände hat, nur weil es dem Vermieter unter Umständen ein paar Euro spart.

Hätte er seine Sorgfaltspflicht früher wahrgenommen und etwas gegen die Schimmelbildung getan, wären die Sanierungsarbeiten erst gar nicht notwendig geworden!

Das Haus ist alt und viele Vermieter weigern sich in diese Häuser zu investieren. Aber das sind nicht die Probleme der Mieter.

Wenn's ums Kassieren der Miete geht, besteht der Vermieter ja schließlich auch auf Vertragserfüllung - Oder nicht?

Aber die "GEIZIGE" und nach dem Mietrecht unzulässige Art Teil-Renovierung zeigt aber, dass selbst kleinste Aufträge, wie ein Renovierungsanstrich nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden.

Vor diesem Hintergrund ist eigentlich auch damit zu rechnen, dass der nächste Mangel nicht lange auf sich warten lässt.

Nachhaltige Schimmelbeseitigung ist eine aufwändige Angelegenheit. Dies bestätigt auch die Anzahl der Handwerker die bereits seit Tagen bei dir arbeiten.

Falls möglich, solltest du dich langfristig gesehen bestimmt besser nach einen anderen Wohnung umsehen.

Solche Häuser sind wie Advendtkalender - Man was Heute nicht welche Überraschen Morgen auf einen wartet.

0
heurekaforyou  25.11.2015, 06:30
@steffenOREO

Frage nicht verstanden?

Es geht nicht darum auf einen Komplett-Anstrich in "Weiß" unter allen Umständen zu bestehen um sich Zeit und Geld zu sparen!

Es geht darum, dass die Raumgestaltung einheitlich ist. Es heißt unmissverständlich: " Weiß wäre auch ok" - ........wenn Blau nicht machbar ist!

Das zeigt doch nur die Kompromissbereitschaft der Mieterin. Hast du dir das Foto mal angesehen? Ich würde diese "Flick-Lösung" auch nicht akzeptieren!

Und dabei habe ich das Foto von dem anderen Raum noch gar nicht gesehen.

Und natürlich muss die Mieterin sich das nicht gefallen lassen!

Die Mieterin hat Ansprüchen, die sie auch gegen den Vermieter durchsetzen kann.

0
steffenOREO  25.11.2015, 10:04
@heurekaforyou

Aber kein Mieter muss sich gefallen lassen, dass er 2-farbige Decken und Wände hat, nur weil es dem Vermieter unter Umständen ein paar Euro spart.

Wenn der Maler zu dumm ist, eine fachgerechte Lösung zu präsentieren, kann der Mieter das reklamieren. Damit ist aber immer noch nicht der Anspruch auf eine Kmplettrenovierung erfüllt. Da muss lediglich der Handwerker nacharbeiten. 

0

Immer schwierig zu beantworten. Rein rechtlich gesehen, muss die Mietsache in einem ordnungsgemäßen Zustand sein. Das hat nix mit der Farbe zu tun. Wenn eine Seite jetzt grün wäre und die andere Seite blau, dann würde ich eher sagen, der Vermieter sollte nachbessern - obwohl es dennoch kein Mangel ist. Aber hier das weiß mit dem blau, stört für meine Begriffe garnicht.


heurekaforyou  25.11.2015, 04:41

Die Frage ist: " Erfüllen die Renovierungsarbeiten den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung?"

Entspricht der 2-farbige Wand- und Deckenanstrich in "Blau-Weiß" der gängigen und für die Gegend üblichen Raumgestaltung?

Oder handelt es sich nicht vielmehr um die unsachgemäßen Übermalung einer zuvor ausgeführten "Schimmelentfernung".

Eine zusammenhängende Fläche, wie z.B. eine Wand, wäre vielleicht nicht das was sich der Mieter vorstellt, aber letztendlich noch hinnehmbar, wenn man sich um Rechte und Pflichten streiten möchten.

Aber das hier ist hier überhaupt nicht gegeben. Vielmehr ist nicht auszuschließen, dass  der Mieter nicht ständig diesem Pfusch, sondern auch dem Spott anderer ausgesetzt ist, die sich über einen solchen "Schildbürgerstreich" vielleicht köstlich amüsieren.

Auch wenn es natürlich nur witzig und liebevoll gemeint ist, gehen einem derartige Bemerkungen irgendwann auch auf den Zeiger. Und da stellt sich eben auch die Frage, ob ich es erst auf einen Versuch ankommen lassen muss, oder ob ich ich nicht einfach auf mein Recht und damit auf fachgerechte Arbeiten bestehe .

Also wenn ich diesen Raum betreten würde, würde ich mich fragen ob der Mieter eine Rest Blaue Farbe geschenkt bekommen hat, die ihm beim Anstreichen  ausgegangen ist. Und welche Gründe es sonst noch geben könnte sich für diese Raumgestaltung zu entscheiden.

0
steffenOREO  25.11.2015, 10:08
@heurekaforyou

sondern auch dem Spott anderer ausgesetzt ist,

Sehr witzig. Lässt er in seinem Badezimmer öffentliche Besichtigungen zu? Was für ein hanebüchenes Argument. 

0
pharao1961  25.11.2015, 10:58
@steffenOREO

@heurekaforyou:

Hast du heute deine Tropfen nicht bekommen?

Es geht hier nicht darum, dass ein Raum besonders schön gestaltet werden soll. Vor Gericht ganz vorne sitzen keine "Raumgestalter" oder Innenarchitekten, sondern da sitzen Richter und die beurteilen solche Sachen in der Regel sehr nüchtern.

Wenn die Mängel abgestellt wurden, befindet sich die Mietsache in gebrauchsfähigem Zustand. Punkt. Wenn die Wände dann nicht mit Farbkombinationen gestrichen werden, bei denen man Selbstmordgedanken bekommt, ist das hinnehmbar. Ob uns das nun gefällt oder nicht.

0
heurekaforyou  25.11.2015, 11:15
@steffenOREO

Bitte erst antworten wenn du den Sinn verstanden hast - Oder einfach nochmal nachfragen!

Das offensichtlich der Witz im Vordergrund steht hast du gut erkannt. Das du dir sofort im Anschluss an diese Erkenntnis öffentliche Veranstaltungen vorstellst hat mich etwas nachdenklich gemacht. Allerdings gebe ich dir unter diesen Umständen vollkommen Recht:

Für Alle die interessiert sind:

hanebüchen bezeichnet man eine Handlung, die als unglaublich angesehen werden kann und die einem gewissermaßen die Haare zu Berge stehen lässt (Quelle: wikipedia)                                                                          

Wenn du keine Zeit zum Lesen hast, solltest du nicht antworten. Wenn du etwas kommentieren oder besser kritisieren willst, ist das vollkommen ok - wirklich!

Doch einzelne einzelne Wörter aus einem Text zu reißen um anschließend darauf rumreiten zu können, ist doch wirklich überflüssig.

Natürlich ist es ironisch gemeint. Trotzdem eine realistische Frage, wenn es darum geht was man sich als Mieter gefallen lassen muss.

Unzerpflückter Originaltext:

Vielmehr ist nicht auszuschließen, dass  der Mieter nicht ständig diesem Pfusch, sondern auch dem Spott anderer ausgesetzt ist, die sich über einen solchen "Schildbürgerstreich" vielleicht köstlich amüsieren.

Auch wenn es natürlich nur witzig und liebevoll gemeint ist, gehen einem derartige Bemerkungen irgendwann auch auf den Zeiger.

Also wenn ich diesen Raum betreten würde, würde ich mich fragen ob der Mieter eine Rest Blaue Farbe geschenkt bekommen hat, die ihm beim Anstreichen  ausgegangen ist

Was findest du hieran so aufregend, dass du einen Kommentar für erforderlich hältst?

Zu dem eigentlichen Thema äußerßt du dich dagegen überhaupt nicht - Sehr seltsam.

0
pharao1961  25.11.2015, 11:23
@heurekaforyou

Falls du mich meinst...

Du siehst ganz einfach die Rechtslage falsch. Der Raum ist so wie er jetzt ist, in einem gebrauchsfähigem Zustand, auch mit 2 verschiedenen Farben.

0
heurekaforyou  25.11.2015, 12:10
@pharao1961

Für wen welche Medikamente vielleicht ganz sinnvoll wären möchte ich lieber nicht entscheiden.

Anhand einer antiquierten Vorstellungen über unser Rechtssystem gehörst du eventuell zu den Leuten, die das als Recht empfinden was ihnen die "Obrigkeit" diktiert. Entscheidungen von Vermietern oder Arbeitgebern sind widerspruchslos hinzunehmen, wobei die eigenen Interessen nicht die gringste Rolle spielen.

Wenn das allerdings deine feste Überzeugung ist finde ich den Namen "Pharao" etwas unglücklich gewählt, der passt mit dieser Einstellung nun wirklich nicht.

Woher nimmst du deine Erkenntnisse?

Muss "Ganz vorne vor Gericht" ein Kaufmann sitzen um einen Ladendiebstahl beurteilen zu können?

Und kann nur ein Maurermeister Recht sprechen wenn es darum geht ob beim Hausbau gepfuscht wurde?

Das Richter bei der Urteilsfindung in der Regel nüchten sind, dass hoffe ich doch sehr.

Und was bitte schön ist eine Mietsache im gebrauchsfähigem Zustand?

Ist eine Wohnung nicht gebrauchsfähig, selbst wenn überhaupt keine Farbe an den Wänden ist?

Eigentlich reicht es doch, wenn es nicht reinregnet und der Mieter im Winter nicht friert.

Und wer entscheidet eigentlich welche Farbkombinationen zusammen auf einer Wandfläche für den Mieter hinnehmbar sind und welche nicht?

Warum gibt es überhaupt ein Mietrecht, Mitverträge, Mietervereine und Rechtsanwälte die nichts anderes machen als die Rechte der Mieter einzuklagen?

Wenigstens für die Mieter die nicht alles wie du alles hinnehmen auch wenn es Ihnen nicht gefällt.

Kannst du vielleicht einen einzigen Hinweis geben wo ich Informationen finden die das was du da behauptest auch nur annähernd bestätigen?

Dafür wäre ich dir wirklich dankbar.

Allerdings gehe ich eher davon aus, dass es bei deiner persönlichen Meinung bleibt, die leider mit der Realität wirklich nicht mehr viel zu tun hat.

0
pharao1961  25.11.2015, 13:07
@heurekaforyou

Ich schätze du bist einer der mit seinem ganzen Umfeld Krieg hat oder noch sehr jung oder ein kleines bißchen dümmlich.

Ich halte mich nunmal gerne an das Rechssystem, weil es - zumindest für meine Begriffe - gut funktioniert. Ich weiß, du siehst das garantiert anders... Übrigens bin ich auch Vermieter...

Ich nehme meine Erkenntnisse aus meinen beruflichen Tätigkeiten seit ca. 34 Jahren und aus ca. 50 erlebten Gerichtsprozessen in dieser Zeit.

Informiere dich über die Definition "gebrauchsfähiger Zustand". Google verdient damit sein Geld. Ich muss weiter arbeiten.

0
heurekaforyou  02.12.2015, 04:18
@pharao1961

Weißt du, es wäre doch wesentlich einfach, wenn du nur einmal schreiben würdest auf welches Urteil, bzw. Gesetz du dich berufst.

Ein Aktenzeichen reicht vollkommen aus.

Das du seit 34 Jahren selbst Vermieter bist und in dieser Zeit bereits 50 mal mit deinen Mietern vor Gericht warst, sehe ich nicht als Kompetenz.

Das heißt nämlich nichts anderes als das du seit 34 Jahren jedes Jahr 1,5 mal mit deinen Mietern vor Gericht gezogen bist.

Man könnte nun noch hochrechnen wie viele Mieter überhaupt notwenig sind damit diese Quote nicht deutlich über dem Durchschnitt liegt. Fakt ist aber offensichtlich, dass deine Mieter ständig eine andere Auffassung von Mietrecht vertreten als du.

Und nicht jeder Mieter geht sofort zum Anwalt. Das dürften wohl die wenigsten sein. Normalerweise ist dies der letzte Schritt, nachdem sich Vermieter rigeros weigern Ihren Pflichten vertragsgemäß nachzukommen.

Warum soll denn überhaupt noch ein Schaden ersetzt werden. Es gibt immer eine Lösung die "gebrauchsfähig" ist. Und auf jeden Fall billiger. Ob auch schön ist eine ganz andere Frage.

0

das musst du so hinnehmen, aber ich würde ( wenn ich das Fenster sehe)

schnellstens ausziehen....

Frage0711 
Fragesteller
 24.11.2015, 12:03

:) ist halt nen unsanierter Altbau:) daher für Stuttgarter Verhältnisse die Miete extrem günstig. 

0

Ja müssen sie, weil die Wände sonst eine unterschiedlcihe Farbe haben und das schlecht aussieht. Schönen Tag ma frend.