Religionsunterricht befreit, warum muss ich trotzdem in der Klasse bleiben?

9 Antworten

hi,

naja, es besteht ja totzdem unterrichtspflicht, dass es aber nicht die Möglichkeit gibt, dass er in einer anderen Klasse solange "unterkommen" kann finde ich komisch..bei uns wurden die Rleiginosstunden immer als letztes oder erstes gelegt, sodass alle die nicht evangelisch / katholisch sind dann dort frei haben, dafür aber einmal ne schulstunde ethik hatten und die anderen dann dort frei. Ich würde noch mal mit der Schulleitung sprechenen. Einerseits ist es ja nicht schlimm wenn er es hört was im religionsunterricht besprichen wird, aber richtig auf was anderes konzentrieren ist dann ja auch schwer..da könnte er ja dann wirklich gleich mitmachen. Sag das doch einfach so nochmal in ruhe der schulleitungm evtl. kann er solange eben in eine andere klasse sitzen und bei denen am unterricht teilnehmen.

Als ich in der 8. war, gabs auch zwei 7. klässler die kein reli hatten und sich dann zu uns in mathe gesetzt haben, durften auch mitmachen wenn sie wollen und hatten so auch etwas vorsprung den anderen gegenüber was ja aber nicht schlimm ist.

Wenn eine Befreiung vorliegt, kann das Kind auch sehr wohl alternativ in einer Parallelklasse an einem anderen Unterricht teilnehmen. Darauf sollten Sie auch bestehen. Schließlich haben Sie ein Recht auf Religionsfreiheit gem. Art. 4 GG. Die Schulleitung hat dafür Sorge zu tragen.Die Möglichkeit:in der hinteren Ecke mit einem Buch zu sitzen, ist wieder mal nur eine lasche Ausrede, die zeigt, dass die Schulleitung kein Interesse hat sich, mit dieser Thematik auseinander zu setzen. Das müssen Sie nicht hinnehmen.

Du kannst dich auf §7 Absatz 4 des HmbSG berufen und auf den Ethik oder Philosophieunterricht als Wahlpflichtalternative bestehen. Einem passiven Beiwohnen des Religionsunterrichtes musst du nicht zustimmen. Ebenso könntest du fordern das dein Sohn während er dem Religionsunterricht beiwohnt auch auf seinem Musikinstrumet üben oder Gesangsübungen durchführen kann.

er muss auf jedenfall in der Schule bleiben. wo er sitzt dürfte doch der Schulleitung egal sein, hauptsache es ist altersgerecht. also sprich mit der Klassenlehrerin/lehrer, welche alternativen es in dieser Stunde in Parallellklassen gäbe und dannentscheide mit deinem Sohn, was am Besten wäre. diesen VORSCHLAG knnst du dann der Schulleitung unterbreiten, die bestimmt daran nichts auszusetzten hätte.. so ist es der hamburger Schule meines Neffen geregelt

Wenn er in Ruhe gelassen wird beim Buchlesen.. warum nicht. Aber wenn der Relilehrer aus missionarischer Überzeugung meint, dein Sohn könne ja trotzdem ein bischen mitmachen ist das lästig.

Wenn schon Reliunterrich, dann besser in den der anderen Konfession, dadurch steigt die Chance, daß er in Ruhe gelassen wird.

xschwede  16.02.2014, 12:58

in der Schule ist Mission verboten und hat auch keinen Platz in den Rahmenplänen. Vor allem nicht in Hamburg. (Und: Welcher Lehrer hat darauf Lust und überhaupt die Zeit?)

Es gibt keinen konfessionell-gebundenen Unterricht mehr in Hamburg.

0