Ist Religionsunterricht Pflicht in hessischen Oberstufen?

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Kleiner Auszug aus dem Hessischen Schulgesetzt

§ 8 Religionsunterricht und Ethikunterricht:

(3) Eine Abmeldung vom Religionsunterricht ist möglich. Hierüber entscheiden die Eltern, nach Vollendung des 14. Lebensjahres die Schülerinnen und Schüler.

(4) Die Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen, sind verpflichtet, an einem Ethikunterricht teilzunehmen,

Bin zwar nicht in Hessen an einer Schule gewesen, aber das sollte eigentlich genau so funktionieren: Ich habe einfach einen Zettel beim Schulleiter abgegeben. Darauf stand eben, dass ich nicht mehr am Religionsunterricht teilnehmen möchte etc. Dann kam ich eben in den Ethik-Unterricht und im Zeugnis stand dann die Note bei Ethik drin und bei Religionslehre war das Feld für die Note rausgestrichen

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Es kann dich niemand zwingen am Religionsunterricht teilzunehmen. Allerdings kannst du dafür dann keine Freizeit beanspruchen. Du musst dann am Ethik-Unterricht teilnehmen. Es wäre auch den anderen gegenüber ungerecht, wenn für dich der Religionsunterricht ersatzlos gestrichen würde. Er ist ordentliches Lehrfach, aber auf Grund der Religionsfreiheit in Deutschland kann niemand gezwungen werden daran teil zu nehmen. Gibt es an den Schulen keinen Ethik-Unterricht, muss die Schule einen anderen Ersatz anbieten. Anspruch auf zusätzliche Freizeit hast du in keinem Bundesland.

Also hab nur deine Überschrift gelesen...ja es ist Pflicht

Die Abmeldung vom Religionsunterricht beeinflusst Dein Abiturzeugnis nicht.

Hallo, grundsätzlich ist der Religionsuntericht gemäß Grundgesetz ordentliches Lehrfach, also ein Fach wie alle anderen auch und keineswegs freiwillig. Das gilt von der 1. bis zur 13. Klasse. Natürlich kann sich ein Schüler (bzw. dessen Erziehungsberechtigten) jederzeit vom Religionsunterricht abmelden. Sofern ein Alternativfach (z.B. Ethik, Philosophie) angeboten wird (was in der Oberstufe zwingend ist), muss dieses besucht werden.

Nun konkret zu Deinen Fragen: 1) Erstens bist Du sehr wohl noch schulpflichtig (denn es gibt auch eine Berufsschulfpflicht, die Du derzeit mit dem Besuch der Oberstufe erfüllst) und zweitens kannst Du, selbst wenn Du nicht mehr schulfpflichtig wärest und die Oberstufe daher freiwillig besuchen würdest, Dir nicht die Rosinen rauspicken. Du müsstest das Bildungsangebot so annehmen wie es ist, d.h. es bestünde Anwesenheitspflicht in allen Fächern.

1a) Ja, wenn Du Dich vom Religionsunterricht abmeldest, musst Du stattdessen Ethik belegen.

1b) Ins Sekretariat gehen. Häufig ist der Wechsel nur zum Halbjahr möglich

1c) Es stehen alle in den letzten beiden Schuljahren belegten Kurse im Zeugnis

1d) siehe c)