Wie sieht die Aufsichtspflicht der Schule bei Befreiung vom Religionsunterricht aus?

17 Antworten

Grundsätzlich muss die Schule in diesem Fall Aufsichtspflicht gewähren. Das darf jedoch nicht erfolgen, indem deine Tochter einfach in irgend einen anderen Unterricht gesetzt wird, denn für sie ist das unterrichtsfreie Zeit.

Als praktische Möglichkeit wird oft angewandt, solche Schüler ins Lehrerzimmer zu setzen und dort Hausaufgaben machen zu lassen.

Wenn der Zwangsersatzunterricht ‚Praktische Philosophie‘ ab Sek 1 (Klasse 5) an einer Schule eingerichtet ist, so sind die Schülerinnen und Schüler, die nicht am RU teilnehmen, zur Teilnahme an dem Fach ‚Praktische Philosophie‘ verpflichtet. Ist das Fach nicht eingerichtet - oder die Einrichtung wie bspw. an Grundschulen - nicht vorgesehen - so hat die Schule eine Aufsichtspflicht. Die Aufsichtpflicht darf lt. ADO nur von Lehrern ausgeübt werden; eine Aufbewahrung der nicht am RU teilnehmenden Schülerinnen und Schüler in anderen Klassen (Heidenhüten) ist nach dem Bundesverwaltungsgericht nicht statthaft. Was bleibt, ist das von einem Lehrer nach dem Entwicklungsstand des Schülers beaufsichtigte Silentium, oder die Verlegung des RU in die Randstunden.

http://www.religionsfrei-im-revier.de/wp-content/uploads/2010/11/Rechtliche-Grundlagen-zum-Religionsunterricht.pdf

Meine Güte, es ist ja erschreckend wie viele falsche Antworten hier kommen. Folgendes ist korrekt:

Die Teilnahme am Religionsunterricht in der Bundesrepubilk Deutschland ist für alle Schüler freiwillig. Bis zum 14. Lebensjahr entscheiden die Eltern über die Teilnahme, danach der Schüler selbst (außer im Saarland und Bayern, dort entscheiden die Eltern bis 18).

Wird kein gleichwertiges Ersatzfach (z.B. Ethik, Werte & Normen, Lebenskunde etc.) angeboten, hat der Schüler in Randstunden frei. In nicht-Randstunden muss der Schüler "angemessen betreut" werden. Eine Teilnahme am Unterricht anderer Klassen ist nicht statthaft. Ebenfalls sind Aufgaben verboten, die die teilnehmenden Schüler nicht bekommen.

Und ich weiss nicht, wieso viele der Kommentatoren hier meinen, in Reli würde nicht missioniert, denn dies ist konfessioneller Unterricht EINER Konfession, der selbstverständlich darauf ausgelegt ist, zu missionieren.

Ob Du die Schule von ihrer Aufsichtspflicht entbinden kannst weiss ich nicht.

Wenn ihr direkt gegenueber der Schule wohnt, dann koennte das mit der Entbindung vielleicht funktionieren. Da muesstest du mit der Schulleitung reden und das schriftlich festhalten. Ansonsten ist es so, dass deine Tochter irgendwo dabei sitzt. Das kann in Mathematik sein oder Deutsch in einer anderen Klasse ... oder auch in diesem ev. Religionsunterricht irgendwo hinten eben wegen der Aufsicht. Damit nimmt sie ja nicht teil, so dass dies sogar zulaessig ist.

Am Gymnasium ist es aber haeufig so, dass es fuer diese Kinder einfach eine Freistunde gibt, in der sie irgendwo sitzen koennen, dabei aber das Schulgelaende nicht verlassen duerfen. Wenn genuegend Kinder ohne Religionsunterricht da sind, dann wird wahrscheinlich auch der dafuer als Ersatz vorgesehene Ethikunterricht durchgefuehrt, so dass sich das Problem erubrigt.

Also bei meiner Schule ist das so, dass die die Stunde machen können was sie wollen... Hausübung, Handy spielen... Vielleicht ist das in anderen Schulen anders...

Charlyweisswas  21.03.2013, 13:43

Nein, an anderen Schulen DARF das gar nicht anders sein, denn so ist es gesetzlich vorgesehen.

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@fluffy: Mit deiner Einstellung scheinst du für dich entschieden zu haben... Man sollte aber seinen "geistigen Gegner" genau kennen, um sich selbst ein fundiertes Urteil bilden zu können. Warum willst du deinem Kind diese Möglichkeit der Information generell nehmen? - Ist die "Bewahrung" vor allen Informationen nicht auch eine unangemessene "Bevormundung"?

Charlyweisswas  21.03.2013, 13:39

Der konfessionelle Religionsunterricht ist keine "Information", sondern zur Missionierung gedacht. Dies bestätigen sogar die Kirchen selbst. Hier wird nicht über Religionen informiert, sondern EINE als die Richtige dargestellt.

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